Nachdem der EuGH jüngst in mehreren, den Sportwettensektor betreffenden Entscheidungen (Urteile vom 8. September 2010 – C-316/07 u.a. -) gefordert hat, dass die rechtmäßige Einführung eines staatlichen Glücksspielmonopols voraussetze, dass der betreffende Mitgliedsstaat eine systematische und kohärente Glücksspielpolitik nicht nur im Bereich der Sportwetten verfolge, sondern vielmehr eine vergleichende Betrachtung über den Sportwettensektor hinaus auf das gesamte Glückspielwesen erforderlich sei, bestehen derzeit durchgreifende Bedenken an der Europarechtskonformität der entsprechenden Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag und im Landesglücksspielgesetz, soweit darin ein staatliches Monopol für den Bereich der Sportwetten vorgesehen ist. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit mehreren Beschlüssen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden.
Zur Begründung führten die Richter aus, dass insbesondere ein Vergleich mit den Automatenspielen zeige, dass derzeit dem Erfordernis einer sektorenübergreifenden Gesamtkohärenz der Glücksspielpolitik im Bereich des Spiels an Spielautomaten nach den im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten derzeit nicht hinreichend Rechnung getragen werde. Hierbei handele es sich um den Weiterlesen