Steuertipp rund um Heirat, Trennung, Scheidung

„Ja, ich will…“ – nach diesen Worten haben Ehegatten in der Regel auch einige Vorteile in steuerlicher Hinsicht. So können Verheiratete bei der Einkommensteuer die sogenannte Veranlagungsart wählen. Im Falle der Zusammenveranlagung wird ihnen dann der meist günstigere Splittingtarif gewährt.  

Aber auch bei einer Trennung oder Scheidung gibt es einige Besonderheiten. Am Donnerstag, 5. August 2010, informiert die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter im Rahmen ihres monatlichen Aktionstages über die steuerlichen Aspekte einer „Heirat, Trennung oder Scheidung“.

In der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr stehen fachkundige Finanzbeamte unter der Rufnummer 0180 / 3 757 400 (9 Cent/Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent/Minute mobil) zur Verfügung. Ab 13:00 Uhr werden sie unterstützt von Steuerberater Knut Heinz aus Koblenz, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. Er steht den Anrufern für Einzelfälle oder Fragen, die über eine allgemeine Information hinausgehen, Rede und Antwort.

Informationen erhalten Anrufer über Auswirkungen bei der Wahl der Steuerklasse, die Möglichkeiten eines Steuerklassenwechsels sowie die steuerliche Behandlung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Daneben erläutern die Experten ob – und ggf. in welchem Umfang – Scheidungskosten oder Unterhaltsleistungen steuermindernd geltend gemacht werden können. Letztere können beim Geber bis zur Höhe von 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der geschiedene oder dauernd getrennt lebende Empfänger die Unterhaltsleistungen in der gleichen Höhe versteuert. Die Info-Hotline bietet jeden ersten Donnerstag im Monat einen Informationstag. Der nächste Aktionstag findet am 2. September 2010 statt und befasst sich mit dem Thema „Ausbildung und Studium in der Finanzverwaltung“.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen