Vergleich im Verfahren über den Streckenverlauf des Eifelsteigs

Trier. Im Klageverfahren über den Streckenverlauf des Eifelsteigs im Bereich eines im Privateigentum stehenden Waldstücks nördlich von Kordel haben sich die Beteiligten geeinigt. Der in der mündlichen Verhandlung am 29. September 2010 vor dem Trierer Verwaltungsgericht geschlossene Vergleich ist mit Ablauf der Widerrufsfrist jetzt rechtsgültig.

Der Vergleich sieht vor, dass die im Verfahren beigeladene Eifeltourismus (ET) GmbH von der bisher geplanten Wegeführung durch das im Eigentum der Klägerin stehende Waldstück Abstand nimmt und stattdessen die Anlegung und Markierung eines Wegestücks in der Nähe des neu angelegten Radweges im Kylltal plant. Die notwendigen organisatorischen und handwerklichen Arbeiten zur Anlegung des neuen Pfades erfolgen durch die Klägerin. Ferner hat die Beigeladene die mit der Nutzung des Wanderweges verbundene Verkehrssicherungspflicht in dem das Eigentum der Klägerin betreffenden Streckenverlauf übernommen.

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