Kein Lichtblick durch Laserpointer

Bereits zum zweiten Mal binnen zwei Wochen konnten Beamte des Zollamts Idar-Oberstein für den Schutz der menschlichen Gesundheit und Sicherheit sorgen:

Sie beschlagnahmten eine Postsendung mit acht Laserpointern, die die zulässigen Grenzwerte der Lichtleistung um ein Vielfaches überschritten.

Bei der Überprüfung einer Postsendung aus Fernost entdeckten die Beamten die „optischen Zeigestöcke“. Sie ließen die Laserpointer von der Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion überprüfen. Die Prüfung ergab, dass die Leistung der eingeführten Ware bei 27 Milliwatt und die Reichweite bei bis zu 1000 Meter lagen. Sie sind damit 27 Mal stärker als zulässig und als gefährliches Erzeugnis einzustufen.

Die Laserpointer werden nun auf Antrag des im Kreis Birkenfeld ansässigen Bestellers vernichtet.   

Zusatzinformation:

Laserpointer werden als optische Zeigestöcke verwendet und finden häufig Einsatz bei Vortragsfolien, Dias, etc. Sie können über Entfernungen von mehreren Metern eingesetzt werden. Nach einer EU-Verordnung darf die Lichtstärke maximal 1 mW betragen, so dass bei einem Blick in den Laserstrahl eine Augenschädigung ausgeschlossen werden kann. Bei unsachgemäßem Gebrauch von lichtstärkeren Laserpointern können am Auge Wassereinlagerungen und Verbrennungsnarben in der Netzhaut entstehen.

Häufig werden diese Laserpointer als „Spielzeug“ verwendet und „aus Spass“ Autofahrer und Piloten geblendet. Dieser Eingriff in den Straßen- und Flugverkehr gefährdet alle Verkehrsteilnehmer.

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