Frist bei Grundsteuer läuft ab

Berlin (dpa) – Kurz vor dem Ende der Abgabefrist haben mehr als zwei Drittel der Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Das sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Montag. Die Frist endet am Dienstag.

Bis zum Sonntag wurden bundesweit etwa 59,77 Prozent der insgesamt erwarteten Erklärungen elektronisch übermittelt, wie der Sprecher des Ministeriums sagte. Zudem seien bundesweit geschätzt etwa 9,09 Prozent der Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen. Die Quote der eingegangenen Erklärungen liege demzufolge insgesamt bei etwa 68,86 Prozent.

Mitte Oktober hatten die Länder wegen des schleppenden Eingangs der neuen Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden die Abgabefrist von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. Eine erneute Fristverlängerung gibt es nicht, wie mehrere Ländervertreter deutlich gemacht hatten. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums verwies am Montag auf die Zuständigkeit der Länder. Weiterlesen

Bundesfinanzhof verkündet Entscheidung über Klage gegen Soli

München (dpa) – Der Bundesfinanzhof (BFH) will am Montag (10.00 Uhr) seine Entscheidung über eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag verkünden. Denkbar ist eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Dann müssten die Karlsruher Richter entscheiden, ob die nur noch von Besserverdienern gezahlte Abgabe mittlerweile verfassungswidrig ist.

Die Einnahmen des Bundes aus dem Soli beliefen sich laut BFH auf zuletzt noch elf Milliarden Euro. Falls die Abgabe eines Tages für verfassungswidrig erklärt werden sollte, wäre eine Frage, ob der Bund seine Soli-Einnahmen zurückzahlen muss. Weiterlesen

Ein Drittel muss Grundsteuererklärung noch abgeben

Mainz (dpa/lrs) – Kurz vor Ende der Abgabefrist sind zwei von drei Hausbesitzern in Rheinland-Pfalz ihrer Pflicht nachgekommen, dem Finanzamt die nötigen Angaben für die Neuberechnung ihrer Grundsteuer vorzulegen. Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) rief dazu auf, die noch ausstehenden Erklärungen bis Dienstag nächster Woche einzureichen.

«Mein Dank gilt allen, die bereits die Erklärungen abgegeben haben», sagte Ahnen der Deutschen Presse-Agentur. «Diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die bislang noch keine Erklärung abgegeben haben, möchte ich bitten, dies baldmöglichst nachzuholen – wenn es ihnen möglich ist, am besten auf elektronischem Wege.» Die am 31. Januar endende Frist stelle sicher, dass die Neubewertung von insgesamt 2,5 Millionen Immobilien rechtzeitig vorgenommen werden könne. Weiterlesen

Kunden der insolventen North Channel Bank werden entschädigt

Bonn/Mainz (dpa) – Nach der Insolvenz der Mainzer North Channel Bank sollen nun die Kunden rasch entschädigt werden. Die Finanzaufsicht Bafin stellte dafür nach Angaben vom Mittwoch den Entschädigungsfall für das Institut fest. Die North Channel Bank GmbH & Co. KG sei nicht mehr in der Lage, die Einlagen ihrer Kunden zurückzuzahlen.

Mit dem Feststellen des Entschädigungsfalls können die Ansprüche von Kunden oder Einlegern über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) geprüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt werden, so die Bafin. In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt. Die North Channel Bank ist zudem Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Weiterlesen

Durchsuchung bei der BNP Paribas zu Cum-Ex-Aktiendeals

Frankfurt/Main (dpa) – Durchsuchung bei der BNP Paribas im Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiendeals: Staatsanwälte, Steuerfahnder und Polizei haben in der Frankfurter Niederlassung der französischen Großbank nach Beweisen für die Geschäfte zulasten der Staatskasse gesucht.

«Wir bestätigen, dass derzeit eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft Köln in den Räumlichkeiten von BNP Paribas Deutschland im Rahmen laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Transaktionen stattfindet», teilte die Bank auf Nachfrage mit. Zuvor hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet. «Wie bereits seit Beginn des Verfahrens 2017 kooperiert die Bank weiterhin vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben», bekräftigte eine Sprecherin der Bank. Weiterlesen

Nach Cum-Ex-Aktiengeschäften: North Channel Bank insolvent

Mainz (dpa) – Die Mainzer North Channel Bank ist insolvent. Der Jurist Dietmar Haffa von Schultze & Braun wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter des Geldhauses bestellt, wie die Kanzlei am Montag mitteilte. Das Geldhaus war wegen «Cum-Ex»-Aktiengeschäften in Schieflage geraten.

Zuvor hatte die Finanzaufsicht Bafin die North Channel Bank GmbH & Co. KG für den Kundenverkehr geschlossen. Sie sei chronisch defizitär und habe kein nachhaltiges Geschäftsmodell mehr, hatte die Bafin Mitte Januar mitgeteilt. Ziel des Moratoriums sei, Vermögenswerte zu sichern. Die Bafin erließ wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegenüber der Bank. Weiterlesen

London: Mehr Sozialleistungsempfänger als Steuerzahler

London (dpa) – So viele Menschen in Großbritannien wie noch nie erhalten einer Studie zufolge mehr Sozialleistungen, als sie Steuern zahlen.

Die «Netto-Abhängigkeitsquote» (net dependency ratio) habe im Finanzjahr 2020/21 (5. April) bei 54,2 Prozent gelegen, ergab eine veröffentlichte Analyse der Denkfabrik Civitas. Das entspreche etwa 36 Millionen Menschen. Auch die Einkommensungleichheit sei gestiegen. Eingerechnet sind auch Sachleistungen wie der Gesundheitsdienst NHS und Bildung. Weiterlesen

Scholz muss erneut vor «Cum-Ex»-Ausschuss»

Hamburg (dpa) – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) muss ein drittes Mal vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft (PUA) zum «Cum-Ex»-Skandal aussagen.

Auf Initiative von CDU und Linken wurde er vom Ausschuss erneut vorgeladen, wie die Obleute der Fraktionen, Richard Seelmaecker und Norbert Hackbusch, mitteilten. Sie bezweifeln die von Scholz in Bezug auf Treffen mit den Gesellschaftern der in den «Cum-Ex»-Skandal verwickelten Warburg Bank geltend gemachten Erinnerungslücken. Weiterlesen

Rheinische Kirche erwartet Plus bei Steuern

Düsseldorf (dpa) – Trotz sinkender Mitgliederzahlen kann sich die Evangelische Kirche im Rheinland weiterhin über ein Plus bei den Kirchensteuereinnahmen freuen. Zugleich wird diese Steigerung aber durch Inflation, steigende Energiepreise und höhere Personalkosten teilweise wieder aufgezehrt, wie aus dem am Donnerstag vorgelegten Finanzbericht der zweitgrößten evangelischen Landeskirche hervorgeht.

Für 2022 verzeichnete die rheinische Kirche im Vorjahresvergleich eine Steigerung der Steuereinnahmen um 4,25 Prozent oder 31 Millionen Euro auf 761 Millionen Euro. Das zeige noch einmal «die Treue vieler Kirchenmitglieder», sagte Finanzchef Henning Boecker. Für das laufende Jahr rechnete er mit einer Steigerung von knapp drei Prozent auf 781 Millionen Euro. Damit habe die Kirche auch 2023 eine «vergleichsweise ruhige Finanzsituation». Weiterlesen

Soli endet womöglich vor dem Bundesverfassungsgericht

Von Carsten Hoefer, dpa

München (dpa) – Über ein Ende des Solidaritätszuschlags wird womöglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Die Entscheidung, ob eine Klage gegen die mittlerweile nur noch von Besserverdienenden bezahlte Abgabe dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe vorgelegt wird, will der Bundesfinanzhof in München am 30. Januar verkünden. Das sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling am Dienstag zum Abschluss der mündlichen Verhandlung. Eine Tendenz ließ der IX. Senat jedoch nicht erkennen.

Kläger sind Eheleute aus dem unterfränkischen Aschaffenburg, die mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler den ungeliebten Zuschlag zu Fall bringen wollen. Sie argumentieren, dass der Solidaritätsausgleich mittlerweile in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei.

Zum einen ist der ursprüngliche Zweck entfallen: Die Abgabe diente zur Finanzierung des Ende 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland finanziert werden sollte.

Den Klägern geht es offensichtlich weniger ums Geld als ums Prinzip: In der ersten Instanz vor dem Finanzgericht Nürnberg hatten sie zwar verloren, doch setzte das Finanzamt Aschaffenburg die Vorauszahlung für den Solidaritätszuschlag auf vierteljährlich 19 Euro herunter.

Keine gewöhnliche Steuer

Rechtlich betrachtet ist der Solidaritätszuschlag keine gewöhnliche Steuer, sondern eine «Ergänzungsabgabe», wie der Steuerrechtler Roman Seer als Vertreter der beiden Kläger erläuterte.

Ergänzungabgaben seien «Zwecksteuern» – entfalle der Zweck, müsste demnach auch die dazugehörige Abgabe entfallen, argumentierte der Leiter des Instituts für Steuerrecht an der Universität Bochum. Diese Sichtweise haben in den vergangenen Jahren auch andere Steuerrechtler vertreten. Eine Sonderfinanzierung der neuen Länder gebe es seit Ende 2019 nicht mehr, sagte Seer. «Bund und Länder waren sich einig, dass es keinen Solidarpakt III geben soll.»

Darüber hinaus werfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht.

Im Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 beschloss die damalige Koalition, dass nur noch Besserverdiener – die oberen zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag zahlen müssen. Die übrigen neunzig Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ausgenommen bleiben. Nach Worten Seers zahlen derzeit noch etwa 2,5 Millionen Menschen den Solidaritätszuschlag. «Es ist in Wirklichkeit eine zusätzliche Einkommensteuer», sagte der Rechtsprofessor dazu.

Ist der Soli zweckentfremdet?

Der Bund der Steuerzahler warf der Ampel-Koalition vor, den Solidaritätszuschlag gänzlich zweckentfremdet zu haben: «Der Solidaritätszuschlag ist mittlerweile durch die Hintertür eine Reichensteuer geworden», sagte Präsident Reiner Holznagel nach der Verhandlung.

Mittlerweile hat sich auch die Position des Bundesfinanzministeriums geändert. Federführung bei der Beibehaltung des Solidaritätszuschlags hatte bis Herbst 2021 der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Noch in Scholz’ Amtszeit als Minister war das Finanzministerium dem Rechtsstreit beigetreten. Das bedeutet, dass zunächst auch das Ministerium die Klage als unbegründet zurückweisen wollte.

Unter dem jetzigen Ressortchef Christian Lindner (FDP) hat das Finanzministerium seine Beteiligung an dem Verfahren jedoch zurückgezogen, wie BFH-Präsident Thesling sagte. Daraus lässt sich ablesen, dass Lindner nichts dagegen hätte, wenn der Solidaritätszuschlag schließlich höchstrichterlich gekippt werden sollte. Ob Lindner das mit Scholz abgesprochen hat oder die unter seinem Amtsvorgänger geltende Linie auf eigene Initiative änderte, spielte bei der Verhandlung keine Rolle.

Der IX. BFH-Senat hat sich offensichtlich bereits eine Meinung gebildet, deutete jedoch in keiner Hinsicht an, wie seine Entscheidung ausfallen könnte. Anders als bei mündlichen Verhandlungen üblich, stellten die Richter weder an die Kläger noch an das beklagte Finanzamt Aschaffenburg auch nur eine einzige Frage.

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Finanzminister erinnert Hausbesitzer an Grundsteuer

Saarbrücken (dpa/lrs) – Der saarländische Finanzminister Jakob von Weizsäcker (SPD) hat Hausbesitzer dazu aufgerufen, bis Ende des Monats ihre Erklärung zur Grundsteuer abzugeben. Zwei Wochen vor dem Fristende am 31. Januar sind nach Angaben des Ministeriums in Saarbrücken etwas mehr als 50 Prozent der Erklärungen eingegangen. Damit liegt das Saarland knapp unter dem Bundesschnitt – auch wenn das Land nach Angaben des Ministeriums die höchste Quote für selbstgenutztes Wohneigentum hat, so dass besonders viele Menschen betroffen sind. Weiterlesen

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