Rosneft vs. Bundesrepublik: Ein heikler Präzedenzfall

Von Wolf von Dewitz und Verena Schmitt-Roschmann, dpa

Leipzig (dpa) – Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine vor einem Jahr haben den Energiemarkt in Deutschland kräftig durchgeschüttelt. Die Bundesregierung hatte es plötzlich eilig, die milliardenschweren Ölimporte aus Russland zu kappen. Dafür griff der Bund in drastischer Weise in den Markt ein. War das rechtens? An diesem Mittwoch verhandelt darüber das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 8 A 2.22).

Worum geht es in dem Verfahren?

Das staatliche russische Unternehmen Rosneft – der Mutterkonzern in Moskau und ein Ableger in Luxemburg – klagt dagegen, dass der Bund im September 2022 die Kontrolle über die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH übernahm. Die Kläger halten das für rechtswidrig.

Konkret stellte die Bundesregierung die Rosneft-Töchter unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Diese berief eine neue Geschäftsführung. Rosneft ist rechtlich weiter Eigentümer der deutschen Töchter, kann aber nicht mehr mitbestimmen. Sollten die Töchter Gewinn machen, bleibt dieser als Rücklage bei ihnen in Deutschland.

Der Bund verdient nicht mit, Russland aber auch nicht. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagt es so: «Unter der Treuhand ist sichergestellt, dass keine Zahlungen der Unternehmen nach Russland erfolgen, es sei denn, dies ist durch den Treuhänder in Einzelfällen autorisiert.»

Warum übernahm der Bund die Kontrolle?

Im Zuge von EU-Sanktionen sagte Deutschland zu, ab 2023 ganz auf russisches Rohöl zu verzichten. Die Rosneft-Töchter importierten und verarbeiteten aber zum Großteil russisches Öl. Zugleich hatten sie einen erheblichen Marktanteil: Sie hielten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums über Beteiligungen an drei Raffinerien zwölf Prozent der Kapazität zur Erdölverarbeitung in Deutschland.

Zentral war die Mehrheitsbeteiligung von 54 Prozent an der PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, die Nordostdeutschland mit Benzin, Diesel und anderen Produkten versorgt. Sie hing am russischen Rohöl aus der Druschba-Leitung. Rosneft hatte nach Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck kein Interesse, das zu stoppen.

Wie begründet der Bund die Treuhandlösung?

Rechtlich argumentierte das Ministerium im Bundesanzeiger so: Wegen Unsicherheiten bei den Folgen der EU-Sanktionen hätten Vertragspartner die Zusammenarbeit mit Rosneft eingeschränkt. Mitarbeiter seien dabei abzuwandern. Damit sei der Betrieb kritischer Infrastruktur in Gefahr.

Im Falle PCK kam laut Ministerium hinzu: Um die Raffinerie ohne russisches Öl wirtschaftlich weiter zu betreiben, brauche sie Lieferungen von Tankeröl über den Hafen Danzig. Dies sei nach polnischen Angaben erst denkbar, wenn russische Gesellschafter nicht mehr beteiligt seien, hieß es im Bundesanzeiger weiter.

Wie begründet Rosneft die Klage?

Die Kläger führen drei wesentliche Gründe an: Es habe vor der Treuhandlösung keine Anhörung gegeben, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Treuhandverwaltung seien nicht gegeben und es fehle eine Rechtsgrundlage für ein Embargo leitungsgebundenen russischen Rohöls seit dem 1. Januar 2023.

Gemeint sind die Lieferungen über die Druschba-Leitung. Diese sind nicht vom EU-Ölembargo gegen Russland erfasst, sondern nur Tankeröl. Deutschland verzichtete per EU-Protokollnotiz zusätzlich auf das Pipeline-Öl.

Wieso durfte der Bund da eigentlich zugreifen?

Die Ampel-Koalition hatte 2022 das Energiesicherungsgesetz entsprechend geändert. Paragraf 17 sieht die Option einer Treuhandverwaltung für Betreiber von kritischer Infrastruktur im Energiesektor vor. Sie greift, «wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht».

Warum ist das Verfahren in Leipzig wichtig?

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer betrat der Bund juristisches Neuland. Zuerst wurde Gazprom Germania unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, dann die Rosneft-Töchter.

Möglich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht die Treuhandverwaltung aufhebt – dann wären die deutschen Tochterfirmen wieder unter russischer Kontrolle. Für den Bund wäre das eine herbe Niederlage. Sollte Rosneft vor Gericht scheitern, wäre das eine Bestätigung für Berlin.

Wie könnte es weiter gehen mit Rosneft?

Die Treuhandverwaltung wurde zunächst auf sechs Monate befristet, also bis zum 15. März. Sie dürfte verlängert werden – wenn der Bund in Leipzig gewinnt. Habeck hat zudem Pläne, die Optionen zum Verkauf von Energieunternehmen in Treuhandverwaltung wie im Fall Rosneft zu erweitern. Derzeit ist dies nur zulässig, wenn es zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist.

Künftig soll ein Verkauf auch «zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit» erlaubt sein. Das könnte auf die Pläne des Bundes für die Rosneft-Töchter hindeuten.

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Sachsens Verfassungsschutz: Radikalere Protestbewegungen

Dresden (dpa) – Der Verfassungsschutz in Sachsen registriert eine Radikalisierung in Protestbewegungen. «Sowohl die Corona-Proteste als auch die Anti-Flüchtlings-Proteste haben zu einer Entgrenzung in der Mitte der Gesellschaft geführt. Rechtsextremisten propagieren Themen und finden damit Anschluss in der bürgerlichen Mitte», sagte Dirk- Martin Christian, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) der Deutschen Presse-Agentur.

Menschen aus der Mitte der Gesellschaft würden extremistischen Positionen nicht widersprechen und hätten nichts dagegen, gemeinsam mit Rechtsextremisten an der Seite zu demonstrieren. «Die Mitte der Gesellschaft wird brüchig.»

«’Wutwinter’ bisher ausgeblieben»

«Wir haben im Freistaat unverändert ein latentes Protestmilieu», sagte Christian. Zuletzt seien Leute auch wegen des Ukraine-Krieges und der Energiepreise auf die Straßen gegangen. Die Proteste hätten aber bei weitem nicht das Ausmaß erreicht, das während der Corona-Pandemie oder zur Flüchtlingskrise 2015 eine Rolle spielte. «Der ‘Wutwinter’ ist bisher ausgeblieben. Das heißt aber nicht, dass das Protestpotenzial verschwunden ist.» Je nachdem, welches Thema sich als Initialzündung eigne, könnten Proteste jederzeit aufflammen. Weiterlesen

Schlecht verhandelt? Frau pocht auf gleiche Bezahlung

Von Simone Rothe, dpa

Erfurt (dpa) – Ihr wurden 3500 Euro monatlich in der Einarbeitungszeit angeboten – die Frau sagte Ja. Doch bald kamen ihr Zweifel und der Verdacht, dass ihr Kollege, der zwei Monate früher eingestellt wurde und den gleichen Vertriebsjob macht, deutlich mehr verdient. Am Donnerstag beschäftigen sich die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt mit dem Fall. Manche erhoffen sich ein Grundsatzurteil zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern.

Der Fall

Pech gehabt, wurde der Frau beschieden, als sie von der sächsischen Metallfirma in der Nähe von Dresden die gleiche Bezahlung wie ihr kurz zuvor eingestellter männlicher Kollege verlangte. Immerhin betrug der Unterschied beim Grundgehalt in der Probezeit stattliche 1000 Euro monatlich, später nach Einführung eines Tarifvertrags immer noch etwa 500 Euro – bei gleichen Verantwortlichkeiten und Befugnissen, sagt die Klägerin.

Schlecht verhandelt

Ihr Arbeitgeber begründete den großen Gehaltsunterschied damit, dass sie bei ihrer Einstellung schlechter verhandelt habe als ihr männlicher Kollege. Beiden sei zunächst das gleiche Gehaltsangebot gemacht worden. Der Arbeitgeber berief sich bei der unterschiedlichen Bezahlung auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit – und hatte damit Erfolg beim Arbeits- und Landesarbeitsgericht in Sachsen.

Die Klage

Verhandelt wird vom Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wegen Entgeltdiskriminierung. Die Frau, die von 2017 bis 2019 bei der Metallfirma gearbeitet hat, sieht sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Das Gericht solle prüfen, ob es sich um einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz handele.

Sie verlangt eine Nachzahlung von 14.500 Euro und eine angemessene Entschädigung für die erlittene Diskriminierung. Unterstützt wurde sie auf ihrem Weg durch die Gerichtsinstanzen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Nur wenige Frauen würden diesen langwierigen Weg gehen, heißt es bei der Gesellschaft, aber auch bei Gewerkschafterinnen.

Worum es geht

Geprüft wird nach Angaben einer BAG-Sprecherin, ob es möglicherweise objektive, geschlechtsneutrale Gründe für eine geringere Bezahlung gab und ob sich der Arbeitgeber darauf zurückziehen kann, dass der Klägerin ja das gleiche Grundgehalt angeboten wurde wie ihrem Kollegen. «Kann Verhandlungsgeschick den Ausschlag für Verdienstunterschiede geben», fragt Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Die Situation in Deutschland

Noch ist die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern keine Seltenheit in Deutschland – der geschlechterspezifische Verdienstabstand lag laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr bei 18 Prozent. Frauen erhielten demnach 2022 mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer mit 24,36 Euro. Knapp zwei Drittel der Lohnlücke erklärt das Statistikamt mit höheren Teilzeitquoten und geringeren Gehältern in frauentypischen Berufen. Es bleibt eine bereinigte Lücke von rund 7 Prozent des Brutto-Stundenlohns ohne eindeutige Erklärung.

2006 hatte der Abstand noch 23 Prozent betragen. In Ostdeutschland, wo der Fall spielt, ist die Lohnlücke kleiner als in Westdeutschland: 7 Prozent, im Westen 19 Prozent.

Gesetz hilft wenig

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bezeichnet das Entgelttransparenzgesetz, das seit 2017 für mehr Gleichheit sorgen soll, als zahnloser Tiger. «Die Hürden für Gehaltsauskünfte sind zu hoch und es sind keine Sanktionen vorgesehen», sagte Hannack der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. «Der Benachteiligung von Frauen in Deutschland sind noch immer Tür und Tor geöffnet.» Ähnlich sieht es Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. «Das Gesetz ist zu schwach, um Frauen zu schützen.»

Nach dem Transparenzgesetz bestünden Auskunftsrechte zum Gehalt nur in Unternehmen ab 200 Beschäftigten. Sie, aber auch Lincoln setzen auf eine neue Richtlinie der EU voraussichtlich im Sommer, die mehr Transparenz bei der Bezahlung von Frauen auch in Deutschland schaffen könnte. Das würde zwar die gesellschaftlichen Probleme bei der Benachteiligung von Frauen nicht lösen, aber betriebliche Ursachen für eine Ungleichbehandlung bei der Bezahlung verringern, so Hannack.

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Heidebogen: Polizei beginnt Einsatz wegen Protestcamps

Dresden/Ottendorf-Okrilla (dpa) – Die Polizei hat einen Einsatz an einem Protestcamp im Waldstück Heidebogen nördlich von Dresden begonnen – es wird eine Räumung geprüft. Mittwochvormittag soll es eine gemeinsame Begehung mit Vertretern des Landratsamts Bautzen und des Sachsenforsts geben, wie die Polizei Sachsen am Morgen per Twitter mitteilte. Dabei solle geklärt werden, ob das Protestcamp wegen eines Verstoßes gegen Auflagen aufgelöst werden müsse, hieß es. Im Heidebogen – im lokalen Sprachgebrauch Heibo genannt – haben sich seit etwa eineinhalb Jahren Klimaaktivisten und Naturschützer verschanzt, um gegen den Kiesabbau zu protestieren. Weiterlesen

Halle soll Standort für Zukunftszentrum werden

Halle (dpa) – Halle an der Saale soll Standort für das geplante Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation werden. Das schlägt eine Auswahlkommission vor, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstagabend erfuhr. Fünf Bewerbungen waren im Rennen. Neben Halle waren das Frankfurt (Oder), Eisenach, Jena sowie das Duo Leipzig und Plauen.

Die Vorsitzende der Auswahljury, die SPD-Bundestagsabgeordnete Katrin Budde, teilte am Abend offiziell mit: «Die Jury hat mehrheitlich entschieden, Halle/Saale als Standort für das “Zukunftszentrum Deutsche Einheit und Europäische Transformation” vorzuschlagen.»

Die Entscheidung für Halle löste in Sachsen-Anhalt große Freude aus. «Halle ist ein idealer Ort für dieses Zentrum. Das wissenschaftliche und kulturelle Umfeld der Stadt genügt höchsten Ansprüchen», erklärte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in einem Tweet. Weiterlesen

Ostbeauftragter: Windkraftausbau Vorteil für Ostdeutschland

Berlin (dpa) – Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider, rechnet mit Wettbewerbsvorteilen für Ostdeutschland aufgrund des Ausbaus der Windkraft. «Die Unternehmen sitzen in Zukunft dort, wo der Strom produziert wird. Grüner Strom kann damit zu einem großen Standortvorteil für den Osten werden», sagte der SPD-Politiker der Bild am Sonntag (BamS). «Anders als in Bayern haben wir den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht verschlafen.» Die «wirtschaftliche Landkarte Deutschlands» werde deshalb gerade neu gezeichnet. Weiterlesen

BGH nimmt Reservierungsgebühren bei Maklern unter die Lupe

Karlsruhe (dpa) – Darf ein Makler allein dafür eine Gebühr verlangen, dass er eine Immobilie eine Zeit lang exklusiv für einen Kaufinteressenten reserviert? Diese Frage beschäftigt am Donnerstag (10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Die Kläger hatten sich für ein Einfamilienhaus interessiert. Das Makler-Unternehmen, das die Immobilie im Portfolio hatte, machte ihnen die Zusage, das Haus einen Monat lang an keinen anderen zu verkaufen – gegen eine Gebühr von knapp 15 Prozent der vereinbarten Provision. Am Ende kauften die Interessenten das Haus doch nicht. Vor Gericht fordern sie die gezahlte Reservierungsgebühr zurück.

Ähnlicher Fall landete bereits 2010

Der BGH hat sich 2010 schon einmal mit einem ähnlichen Fall befasst – und die Klausel zur Reservierungsgebühr damals für unwirksam erklärt. Die Richter sahen darin den Versuch, sich auch beim Scheitern der Vermittlungsbemühungen eine erfolgsunabhängige Vergütung zu sichern. Der Kunde habe davon herzlich wenig: Denn es könne trotzdem passieren, dass der bisherige Eigentümer einen Rückzieher mache oder die Immobilie auf eigene Faust an jemand anderen verkaufe. Weiterlesen

«Tatort»-Schauspieler Schuster: Ich lese jeden Fanbrief

Dresden (dpa) – Auch im Zeitalter von Instagram, Facebook und Tiktok erhält der 20 Jahre alte «Tatort»-Schauspieler Alessandro Schuster noch einige Fanpost per Brief. «Die Hauptresonanz für meine Arbeit erreiche ich schon in erster Linie über die sozialen Netzwerke und Foren, in denen man den Austausch der Leute über manche Projekte nachlesen kann. Dennoch bekomme ich pro Jahr immer mal wieder in unterschiedlichen Abständen einige Hände voll Briefpost von meiner Agentur in die Hand gedrückt», sagte der Filmsohn der Dresdner «Tatort»-Kommissarin Karin Gorniak (Karin Hanczewski) der dpa. Weiterlesen

Klimaaktivisten blockieren Straßen in mehreren Städten

Berlin (dpa) – Aktivisten der Klimaschutzbewegung Letzte Generation haben zum Wochenstart in mehreren deutschen Städten Straßen blockiert. Aktionen gab es etwa in Berlin, Leipzig und Magdeburg.

An einer Autobahnausfahrt in der Hauptstadt klebten sich mehrere Aktivisten fest. In Hannover blockierte eine Gruppe einen Kreisel. Zwei der Aktivisten hätten sich am Asphalt festgeklebt, sagte ein Polizeisprecher. Die Störaktionen sorgten mancherorts für Staus. Weiterlesen

Gericht: Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter rechtswidrig

Dresden (dpa) – Das Arbeitsgericht Dresden hat die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden.

In der Folge habe sie bis Jahresende keinen Lohn mehr erhalten, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Das Arbeitsgericht stufte dies als rechtswidrig ein und verurteilte den Arbeitgeber dazu, der Frau den Betrag von mehr als 18.000 Euro brutto nachzuzahlen. Weiterlesen

Angeklagter im Grüne Gewölbe-Prozess: Keine Auftragstat

Dresden (dpa) – Für den Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe gab es nach Angaben eines Angeklagten keinen Auftraggeber. Die Verkäuflichkeit des Schmucks sei als gut eingeschätzt worden, sagte einer der geständigen Angeklagten im Prozess wegen des Einbruchs am Dresdner Landgericht am Freitag in seiner Befragung durch die Staatsanwaltschaft. Es habe Personen im Hintergrund gegeben, die angeboten hätten, sich um die Verwertung zu kümmern.

Der Tatplan habe bereits gestanden, als er von einem mitangeklagten 24-Jährigen angesprochen und gefragt wurde, ob er mitmachen wolle. Er sei von diesem und zwei nicht angeklagten Mittätern eingeweiht worden. «Es ging schon konkret um die Sachen, die dann gestohlen wurden.» Die Frage, ob der Plan Schuss- oder andere Waffen vorsah, verneinte er. Um das Risiko habe man sich keine weiteren Gedanken gemacht, erklärte ein Verteidiger. «Es sollte ein Blitzeinbruch sein. Rein-Raus.» Weiterlesen

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