Hannover/Berlin (dpa) – Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen den Bundestag eingereicht. Darin verlangt er, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, das ihm im Mai entzogen worden war. Nachfolgend die Erklärung des von Schröder beauftragten Anwaltsbüros im Wortlaut:
«Der Deutsche Bundestag hat auf Empfehlung des Haushaltsausschusses im Mai 2022 beschlossen, Herrn Bundeskanzler a. Gerhard Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Deutschen Bundestag zu streichen und das Büro ruhend zu stellen.Diese Entscheidung ist rechtswidrig. Wir haben deshalb Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Wir geben dazu nur diese eine Erklärung in der Hoffnung ab, dass auch im Interesse der Beklagten die aufgeworfenen Rechtsfragen nur vor Gericht und nicht über die Medien erörtert werden. Weiterlesen