Gericht entscheidet im Zoff zweier Eierlikörhersteller

Düsseldorf (dpa) – Im Streit zweier Eierlikörhersteller wird das Düsseldorfer Oberlandesgericht heute (11.00) ein Machtwort sprechen. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn hat seinen Konkurrenten Nordik aus dem niedersächsischen Jork wegen dessen Werbung verklagt.

Die Niedersachsen hatten fünf Eierlikörflaschen für fünf verschiedene Geschmacksrichtungen mit dem Zusatz «Ei, Ei, Ei, Ei, Ei» beworben. Darin sehen die Anwälte Verpoortens eine zu große Nähe zur seit Jahrzehnten geschützten Wortmarke «Eieiei Verpoorten» (Az.: I-20 U 41/22). Weiterlesen

Der Hut, der hat 13 Ecken – und löst eine Knobelei

Yorkshire/Bielefeld (dpa) – Wer beim Fliesenlegen keine Lust auf regelmäßig wiederkehrende Muster hat, verdankt einem Team aus professionellen und Hobby-Mathematikern seit kurzem eine neue Option.

Die Männer aus Großbritannien, Kanada und den USA haben eine Kachelform gefunden, mit der man eine unendliche Fläche lückenlos auslegen könnte, ohne dass sich ein Grundschema dabei regelmäßig wiederholen würde. Aperiodische Pflasterung nennen das Fachleute. Die Kachel hat 13 Ecken und erinnert mit etwas Fantasie an einen Hut.

Die Suche nach einer solchen Form beruht auf einer rein mathematischen Fragestellung, einem Rätsel – wenn man so will. Wirkliche Relevanz für die Praxis hat sie nicht. «Aperiodische Pflasterungen sind anwendungsarm», drückt es Mathematiker Dirk Frettlöh aus, der sich an der Universität Bielefeld mit dem Thema befasst. Weiterlesen

Erstochene Lehrerin – 17-Jähriger tot in U-Haft gefunden

Ibbenbüren (dpa) – Der 17-Jährige, der Anfang 2023 in Ibbenbüren eine Lehrerin getötet haben soll, ist am Mittwoch in der Justizvollzugsanstalt Herford tot aufgefunden worden. Wie die Staatsanwaltschaft Bielefeld am Mittag mitteilte, sei ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden. Am Freitag soll der Körper obduziert werden. Nach Angaben der JVA deutet die Situation in dem Einzelhaftraum auf einen Suizid hin. Zuvor hatte das «Westfalen-Blatt» (online) berichtet. Weiterlesen

NRW-Staatspreis für frühere Kanzlerin Angela Merkel

Düsseldorf (dpa) – Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erhält den Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Merkel werde damit «für ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohl des deutschen Volkes in einer von internationalen Krisen geprägten Zeit, ihre Beiträge zur Stabilität der Europäischen Union, ihre außergewöhnlichen humanitären Leistungen und ihre herausragenden Verdienste um das Ansehen Deutschlands in der Welt» gewürdigt, sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Weiterlesen

Gericht untersagt «Bild» Äußerungen über Kardinal Woelki

Köln (dpa) – Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat mit einer Klage gegen «Bild» einen Erfolg erzielt. Die Zeitung darf bestimmte Äußerungen im Zusammenhang mit der umstrittenen Beförderung eines Pfarrers nicht mehr verbreiten, urteilte das Kölner Landgericht am Mittwoch. Die fraglichen Passagen verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kardinals. Woelki hatte sich mit seiner Klage gegen einen Online-Bericht von «Bild» gewehrt. Der Medienkonzern Axel Springer, zu dem «Bild» gehört, will nach Angaben eines Sprechers gegen das Urteil Berufung einlegen (AZ: 28 O 293/21).

Woelki hatte den Pfarrer 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf befördert. Der Pfarrer hatte Jahre zuvor mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt, außerdem gab es Missbrauchsvorwürfe gegen ihn. Weiterlesen

Festival «c/o pop» startet – Roth: «Offen für die Welt»

Köln (dpa) – Zur 20. Ausgabe der «c/o pop» hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) das Kölner Musikfestival als «höchst ambitioniert, höchst kreativ, höchst innovativ» gewürdigt. «Wer 20 Jahre alt wird, ist jung, ist neugierig, ist beweglich und ist vor allem offen für die Welt. Und das ist die «c/o pop»», lobte Roth in einem Grußwort zum Start der 20. Ausgabe am Mittwoch. Seit zwei Jahrzehnten lade die «c/o pop» ein, populäre Musik und Popkultur in ihrer ganzen Vielfalt und Vielseitigkeit zu entdecken. Weiterlesen

Konsum von Tabak und Alkohol weiter auf hohem Niveau

Hamm (dpa) – Der Konsum von Tabak und Alkohol geht in Deutschland weiter zurück, liegt nach Einschätzung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) aber weiter auf hohem Niveau. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten «Jahrbuch Sucht 2023» hervor. Die Ausgaben für Tabakwaren reduzierten sich demnach 2022 auf 27,1 Milliarden Euro – ein Minus von 7,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Der Verbrauch von Fertigzigaretten sank um 8,3 Prozent auf 65,8 Milliarden Stück, während der Verbrauch von Feinschnitt für selbstgedrehte Zigaretten um 0,9 Prozent leicht auf rund 25.000 Tonnen anstieg. Bei Zigarren und Zigarillos sei der Verbrauch um 8,9 Prozent auf 2,5 Milliarden Stück zurückgegangen.

In den vergangenen Jahren hatten die Suchtberichte darüber hinaus einen Anstieg beim Konsum von Shisha-Wasserpfeifentabak aufgezeigt. Für 2022 sei kein Vergleich möglich, da der Verbrauch von Wasserpfeifentabak und erhitztem Tabak in neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes nicht enthalten sei, erläuterte DHS-Geschäftsführerin Christina Rummel. «Ein Abfall der Zahlen ist in diesem Bereich aber nicht zu erwarten.» Weiterlesen

Priesterin gewinnt Klage: Mindestlohn im Joga-Ashram

Von Simone Rothe, dpa

Erfurt (dpa) – Eine geweihte Priesterin, die in Ashram-Tradition lebte und als «Sevaka» (Dienende) nach Spiritualität strebte: Deutschlands höchste Arbeitsrichter hatten es am Dienstag in Erfurt mit einem nicht alltäglichen Fall zu tun. Es ging um die Gemeinschaft Yoga Vidya e.V. mit Hauptsitz in Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen – nach eigenen Angaben für Yogalehrer Europas größtes Aus- und Weiterbildungszentrum.

Zu klären war vom Bundesarbeitsgericht, ob es sich dabei um eine religiöse Gemeinschaft handelt und ob die «Sevaka», die uneigennützige Dienste leisten, in einem Arbeitsverhältnis stehen und mehr als ein Taschengeld von nach Gerichtsangaben in der Regel 390 Euro monatlich erhalten müssen.

Die Entscheidung fiel eindeutig aus: Ja, die Klägerin, eine langjährige «Sevaka», habe Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn. Das Urteil des Neunten Senats (9 AZR 253/22) kann erhebliche finanzielle Folgen für die bundesweite agierende Yoga-Gemeinschaft mit ihren nach eigenen Angaben 252 Sevakas haben.

Der Fall

Die Klägerin, Volljuristin und geweihte Priesterin mit der Befähigung, bestimmte Rituale zu vollziehen, war von 2012 bis 2020 Mitglied der Gemeinschaft. Die Vereinsmitglieder lebten laut Satzung «in spirituellen Gemeinschaften in alter indischer religiöser Ashram- und Klostertradition und widmen ihr Leben ganz der Übung und Verbreitung der Yoga-Lehren» – umschrieben die Richter den Fall. Die heute 42-Jährige hatte einen Vertrag mit dem Verein, der sie unter anderem zu Seva-Diensten verpflichtete.

Die Klägerin

Sie war nach eigenen Angaben wöchentlich 42 Stunden unter anderem in der Seminarplanung oder im Onlinemarketing eingesetzt. Als Sevaka war sie gesetzlich sozialversichert, erhielt Unterkunft und Verpflegung gratis sowie ein Taschengeld. Die Frau pochte darauf, dass ihr für ihre geleisteten Dienste eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zusteht – es geht ihr um mehr als 46 000 Euro seit 2027. Ihr Anwalt sagte zu dem Verein in der Verhandlung: «Wir haben ein aggressiv auf dem Yoga-Markt auftretendes Unternehmen, das wirtschaftliche Ziele verfolgt.» Und: «Yoga ist keine Religion.»

Das Urteil

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter mussten zunächst klären, ob der Verein mit vier Seminarhäusern (Ashram) an der Nordsee, im Westerwald, im Allgäu und im Teutoburger Wald im Sinne des Grundgesetzes eine Religionsgemeinschaft ist und damit einige Sonderrechte hat. «Was ist jetzt die Religion, die Weltanschauung?», frage der Vorsitzende Richter, Heinrich Kiel, den Anwalt des Vereins. In seinem Urteil sagte Kiel, der verklagte Yoga-Verein sei «weder eine Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes». Es fehle das erforderliche Mindestmaß an Systembildung und Weltdeutung.

Und: Die Klägerin habe weder als Vereinsmitglied noch als Mitglied einer weltanschaulichen Gemeinschaft, sondern als Arbeitnehmerin Dienste erbracht. Ihr stehe Mindestlohn zu, weil sie weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit geleistet habe. «Kost und Logis sind auf die Erfüllung des Mindestlohns nicht anzurechnen», so der Richter. Über dessen Höhe muss nun das Landesarbeitsgericht Hamm erneut verhandeln.

Reaktion der Yoga-Gemeinschaft

Der Yoga Vidya e.V bezeichnete das Urteil zu der Mindestlohnklage als irritierend. Es entspreche weder dem Selbstverständnis der Gemeinschaft «noch unserer Lebenswirklichkeit», erkläre die 2. Vorsitzende, Swami Nirgunananda (Siglinde Langer). Nach Vorlage der Urteilsbegründung solle geprüft werden, «ob wir uns gegen diese Entscheidung mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wehren».

Yoga Vidya sehe sich als weltanschauliche Lebensgemeinschaft und baue auf das Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Die Gemeinschaft verwaltet sich – ähnlich wie christliche Klöster – selbst. Die Einnahmen aus gebührenpflichtigen Kursen und Seminaren werden nach Angaben einer Sprecherin reinvestiert – in den Ausbau des Seminarprogramms oder den Betrieb der Gebäude.

Söder weist Spekulationen um Kanzlerkandidatur zurück

München (dpa) – Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat Spekulationen um eine erneute Kanzlerkandidatur zurückgewiesen. «Meine Aufgabe ist Bayern», sagte Söder am Dienstag nach einer gemeinsamen Sitzung der Kabinette von Bayern und Nordrhein-Westfalen in München. Von Umfragen, die ihn derzeit als beliebtesten Unionskandidaten ausweisen, wolle er sich nicht leiten lassen. Er habe viele Umfragen erlebt, bessere und schlechtere, sagte Söder.

Eine Einigung auf einen Unionskandidaten für die Bundestagswahl 2025 werde an ihm «ganz sicher nicht scheitern», sagte Söder. Dazu werde es ein klares Verfahren innerhalb der Union unter Beteiligung der beiden Parteivorsitzenden und der Parteigremien geben. Weiterlesen

Duisburger Attacke: Ermittler prüfen Terror-Hintergrund

Duisburg (dpa) – Im Fall der blutigen Attacke in einem Duisburger Fitnessstudio gibt es Hinweise auf eine terroristische Motivation des verdächtigen Syrers. Dies hätten erste Ermittlungsergebnisse zu Tage gebracht, teilte ein Sprecher der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft mit. Die Behörde habe deshalb die Ermittlungen am Dienstag von der Duisburger Staatsanwaltschaft übernommen.

Nach Informationen von RTL West sind auf dem Mobiltelefon des Verdächtigen Fotos und Videos mit islamistischem Hintergrund gefunden worden. Spezialeinheiten der Polizei hatten den Verdächtigen in der Nacht zum Sonntag nach Hinweisen von zwei Bekannten des Mannes in seiner Duisburger Wohnung in der Nähe des Tatorts festgenommen. Weiterlesen

Mehr Menschen sehen Handlungsbedarf gegen Diskriminierung

Berlin (dpa) – Eine große Mehrheit in Deutschland wünscht sich einer Studie zufolge ein stärkeres Handeln gegen rassistische Diskriminierung. Das geht aus einer Untersuchung der Bertelsmann Stiftung hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Demnach gaben 70 Prozent der Befragten an, dass für die Gleichbehandlung von Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen, die als fremd oder nicht weiß wahrgenommen werden, viel oder mehr getan werden sollte. Im Jahr 2008 hatten das nur 43 Prozent gesagt.

Gleichzeitig seien 49 Prozent der Befragten der Ansicht, dass Menschen, die als fremd oder nicht weiß wahrgenommen werden, stark diskriminiert werden. Im Vergleichsjahr 2008 sahen 31 Prozent eine starke Diskriminierung von «Menschen mit fremdländischem Aussehen». Die Autoren der Studie gaben an, dass der Aspekt damals durch eine andere Formulierung abgefragt wurde.

Ataman: «Antidiskriminierung ist in der Mitte angekommen»

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, sieht in den Studienergebnissen ein Zeichen dafür, dass die Gesellschaft nicht nur bereit sei für Antidiskriminierung, sondern diese auch erwarte. «Antidiskriminierung ist in der Mitte angekommen», sagte Ataman bei der Vorstellung des Papiers. Es gebe keine gesellschaftliche Spaltung oder Polarisierung bei dem Thema. Für die Bundesbeauftragte spalte Diskriminierung die Gesellschaft, nicht das Engagement dagegen.

Den Machern der Studie zufolge liegt das gestärkte Bewusstsein für Diskriminierung unter anderem daran, dass der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund gestiegen ist. Es sei nicht verwunderlich, dass es diesen Rückenwind in dieser Frage gebe, sagte Ulrich Kober von der Bertelsmann Stiftung. Man könne nur hoffen, dass die Politik diesen Ball aufgreife.

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