Gericht entscheidet im Zoff zweier Eierlikörhersteller

Düsseldorf (dpa) – Im Streit zweier Eierlikörhersteller wird das Düsseldorfer Oberlandesgericht heute (11.00) ein Machtwort sprechen. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn hat seinen Konkurrenten Nordik aus dem niedersächsischen Jork wegen dessen Werbung verklagt.

Die Niedersachsen hatten fünf Eierlikörflaschen für fünf verschiedene Geschmacksrichtungen mit dem Zusatz «Ei, Ei, Ei, Ei, Ei» beworben. Darin sehen die Anwälte Verpoortens eine zu große Nähe zur seit Jahrzehnten geschützten Wortmarke «Eieiei Verpoorten» (Az.: I-20 U 41/22).

Es geht um Abmahnkosten und eine etwaige Schadenersatzpflicht, sollte die Ei-Aufzählung als Ruf-Ausbeutung gewertet werden. Den Bonnern droht allerdings eine Schlappe: In einer vorläufigen Bewertung hatte der Senat unter Vorsitz von Richter Erfried Schüttpelz den Abstand zwischen beiden Ei-Slogans vor wenigen Wochen als ausreichend groß gesehen.

Anwälte kritisieren «deutliche Anlehnung»

Immerhin sei das Ei die Grundlage allen Eierlikörs und es könne keinem Hersteller untersagt werden, auf diese Zutat hinzuweisen. Außerdem sei «Eieiei» gemeinhin ein Ausdruck der Überraschung – was der norddeutschen Ei-Aufzählung völlig abgehe.

Jahrzehntelang hatten die Bonner Likörfabrikanten in den Slogan «Eieiei Verpoorten» viel Geld investiert und ihn ins Gedächtnis von Millionen Deutschen gebrannt. Der Slogan, bereits seit 1978 als Wortmarke geschützt, wird von dem Unternehmen immer noch eifrig genutzt.

Ei, Ei, Ei, Ei, Ei sei eine «deutliche Anlehnung», kritisierten die Anwälte des Bonner Unternehmens. Die Niedersachsen hatten für ihre fünfmalige Eierei sogar ebenfalls Markenschutz beantragt, waren damit vor dem Bundespatentgericht aber gescheitert.

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