Missbit: Erstes Missbrauchsopfer verklagt Bistum Trier

Thomas Kießling, Missbrauchsopfer eines mittlerweile verstorbenen Trierer Geistlichen, sitzt auf einer Pressekonferenz des Vereins Missbit neben Justiziar Rudolf Fischer und dem Vereinsvorsitzenden Hermann Schell.

Trier. Ein erstes Missbrauchsopfer hat das katholische Bistum Trier auf Schmerzensgeld verklagt. Das teilte der Verein der Missbrauchsopfer und Betroffenen im Bistum Trier (Missbit) am Donnerstag mit. Dem Kläger gehe es darum, angemessen entschädigt zu werden – für die Taten, die ihm ein Pfarrer in seiner Heimatgemeinde an der Mosel jahrelang zugefügt hatte, als er Schulkind war.

Thomas Kießling, Missbrauchsopfer eines mittlerweile verstorbenen Trierer Geistlichen, sitzt auf einer Pressekonferenz des Vereins Missbit neben Justiziar Rudolf Fischer und dem Vereinsvorsitzenden Hermann Schell.
v.l.n.r.: Thomas Kießling, Missbrauchsopfer eines mittlerweile verstorbenen Trierer Geistlichen, sitzt auf einer Pressekonferenz des Vereins Missbit neben Justiziar Rudolf Fischer und dem Vereinsvorsitzenden Hermann Schell. Foto: Harald Tittel/dpa

Der Verhandlungswert in dem Verfahren liege bei 300.000 Euro. Die Klage sei gerade beim Landgericht Trier eingereicht worden, teilte der Verein mit.

Die finanziellen Leistungen, die das Opfer bisher als Anerkennung des Leids bekommen habe, seien angesichts der schweren Folgeschäden „ein Hohn“. Es handele sich um 30.000 Euro plus Therapiekosten, sagte eine Sprecherin von Missbit. Der Mann, der anonym bleiben wolle, habe über Jahre mit „schwersten körperlichen und psychischen Folgen“ zu leiden gehabt.

Im Februar hatte Missbit bereits Klagen vom Missbrauchsopfern angekündigt. Zwei weitere Klageeinreichungen seien „in unmittelbarer Vorbereitung“, teilte der Verein am Donnerstag weiter mit. Ein Fall betreffe das Bistum Köln. Nähere Angaben lagen zunächst nicht vor.

Ein weiterer Fall richte sich gegen einen inzwischen gestorbenen Priester in der Benediktinerabteil St. Matthias. Missbit habe einen Unterstützungsfonds eingerichtet, da der offizielle Klageweg für die Opfer „anstrengend und schmerzlich“ sei sowie „enorme Kosten“ verursache.

Die Kläger orientieren sich an einem wegweisenden Urteil des Kölner Landgerichts vom Juni 2023, das einem Opfer 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Es handelte sich um einen Mann, der in den 1970er-Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden war. Das Kölner Urteil war die erste Gerichtsentscheidung dieser Art gewesen. (dpa/lrs)

 

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