Berlin/München (dpa) – Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat die in der Richterschaft scharf kritisierte politische Aufweichung der Auswahlkriterien für Vorsitzende Bundesrichter rückgängig machen lassen.
Es gilt nun wieder, dass für Führungspositionen an den Bundesgerichten in der Regel fünfjährige Erfahrung am jeweiligen Gericht erforderlich ist.
Das Ministerium hat sich demnach mit den Spitzen der Bundesgerichte darauf verständigt, dass bei den anstehenden Stellenbesetzungen das bisherige Anforderungsprofil aus dem Jahr 2016 zu Grunde gelegt wird. Das teilte eine Ministeriumssprecherin in Berlin am Donnerstag auf Anfrage mit. Weiterlesen