Karlsruhe (dpa) – Für Immobilienbesitzer lohnt sich an diesem Freitag ein Blick nach Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) will ein Urteil zur Sanierung von Schrottimmobilien durch eine Eigentümergemeinschaft verkünden.
Laut Gesetz entfällt die Sanierungspflicht, wenn ein Gebäude «zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört» ist. Bei der Verhandlung im September hatte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats, Christina Stresemann, allerdings gesagt, damit dürften nur echte Zerstörungen durch Feuer oder Überflutung gemeint sein – und kein Verfall. Selbst eine völlig heruntergekommene Immobilie muss demnach aller Voraussicht nach von der Eigentümergemeinschaft saniert werden, wenn sonst die weitere Nutzung unmöglich wäre. Auch eine mögliche wirtschaftliche Überforderung einzelner Eigentümer könne nicht dazu führen, dass eine Sanierung ausbleibe, sagte Stresemann. Weiterlesen