London (dpa) – Ex-Tennis-Star Boris Becker droht im Falle einer Abschiebung aus britischer Haft nach Deutschland keine weitere Strafe. «Für dasselbe Vergehen oder Verbrechen kann man nicht mehrfach strafrechtlich verfolgt werden», sagte die Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen der Deutschen Presse-Agentur.
«Dahinter steckt der Rechtsgrundsatz «ne bis in idem», also das Verbot der Doppelbestrafung.» Auch die Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), betonte: «Er kommt als freier Mensch an.»
Britischen Medienberichten zufolge steht Beckers Freilassung und umgehende Abschiebung kurz bevor. «Er wird vom Gefängnis direkt von der Polizei zum Flughafen gebracht», sagte Pinar. Normalerweise würden Abschiebehäftlinge mit Linienflügen ausreisen und in Deutschland in Frankfurt am Main landen. Möglich sei aber auch, dass Becker mit einem Privatjet das Land verlässt, in dem er seit rund zehn Jahren lebt. Die britische Zeitung «Daily Mail» legte diese Variante nahe. Sie will aus einer Quelle erfahren haben, dass Becker ein privater Flug nach Deutschland bezahlt wird. Weiterlesen