Mörder auf freiem Fuß – Kein Hinweis auf Überlastung des Gerichts

Mainz (dpa/lrs) – Im Fall des wegen Mordes verurteilten und aus der Untersuchungshaft freigekommenen 19-Jährigen sieht Justizminister Herbert Mertin keine Hinweise auf Personalmangel am zuständigen Gericht. «Die Verfahrensverzögerung beruhte nicht auf Personalengpässen oder einer außergewöhnlichen Belastung der Kammer», sagte der FDP-Politiker am Freitag im Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags in Mainz. Nach Mitteilung des zuständigen Landgerichts Frankenthal lägen die Ursachen für die Verfahrensverzögerungen «ausschließlich im Bereich der richterlichen Unabhängigkeit».

Er verstehe, dass die Entscheidung, den noch nicht rechtskräftig verurteilten Mörder auf freien Fuß zu setzen, in der Öffentlichkeit eine «verstörende Wirkung» habe, sagte Mertin. Als Justizminister habe er aber weder diesen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken noch die Verhandlungsführung einschließlich der Terminierungspraxis der Jugendstrafkammer des Landgerichts Frankenthal zu kommentieren. Die Terminierung eines Verfahrens gehöre zum «Kernbereich der verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit».

Der im August wegen Mordes und Vergewaltigung vom Landgericht noch nicht rechtskräftig zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilte 19-Jährige war seit März 2020 in Untersuchungshaft gewesen. Dem Urteil zufolge hat er als 17-Jähriger im März 2020 ein 18-jähriges Mädchen an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Mädchen sexuell.

Die Verteidigung hatte nach dem Urteil mit Erfolg Haftbeschwerde beim OLG Zweibrücken eingelegt. Die Begründung des Gerichts: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr vereinbar, die Verzögerungen habe nicht er verschuldet.

 

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