Landtag diskutiert über Verfassungsänderung für Kommunen

Mainz (dpa/lrs) – Der Landtag von Rheinland-Pfalz diskutiert an diesem Donnerstag (ab 9.30 Uhr) in zweiter Beratung über eine Verfassungsänderung, die den Weg frei macht für eine Übernahme kommunaler Altschulden in Milliardenhöhe. Die Abstimmung soll am Freitag stattfinden.

Die erste Verfassungsänderung seit 2015 soll dem Artikel 117 zur Kreditaufnahme des Landes einen vierten Absatz hinzufügen, wonach das Land «Liquiditätskredite der Kommunen zum Stand vom 31. Dezember 2020 übernehmen» kann. Die genauen Details sollen anschließend in einem Umsetzungsgesetz geregelt werden.

In der ersten Beratung im Februar hatten sich fünf von sechs Fraktionen für die Verfassungsänderung ausgesprochen, mit der Städte, Gemeinden und Landkreise von der Hälfte ihrer Altschulden befreit werden sollen – insgesamt bis zu drei Milliarden Euro. Für die andere Hälfte wird eine Übernahme durch den Bund angestrebt. Der Entwurf für die Verfassungsänderung wurde von den drei Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP zusammen mit CDU und Freien Wählern vorgelegt. Lediglich die AfD-Fraktion sprach von einem «Versuch der Aushöhlung der Schuldenbremse durch Sonderregeln».

Anschließend will der Landtag seinen Haushaltsmarathon fortsetzen. Nach der Debatte über den Ausgabenplan für die Staatskanzlei stehen unter anderem die Etats für das Gesundheits-, Innen- und Bildungsministerium auf der Tagesordnung.

 

 

 

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