Innenministerium will Urteilsbegründung abwarten

Mainz (dpa/lrs) – Das rheinland-pfälzische Innenministerium will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Erschließungsbeiträgen von Grundstückseigentümern vor weiteren Schritten die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Diese werde geprüft und danach werde sich das Ministerium gegebenenfalls dazu äußern, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass Grundstückseigentümer nach der Fertigstellung einer Straße oder anderer Anlagen nur für begrenzte Zeit an den Baukosten beteiligt werden. Eine rheinland-pfälzische Landesvorschrift, die das nicht sicherstellt, verstoße gegen das Gebot der Belastungsklarheit, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Es gab Rheinland-Pfalz bis Ende Juli 2022 Zeit für eine Neuregelung. (Az. 1 BvL 1/19)

Die Prüfung der Vorschrift hatte das Bundesverwaltungsgericht angestoßen. Dort ist der Fall eines Eigentümers anhängig, der sogenannte Erschließungsbeiträge in Höhe von mehr als 70.000 Euro zahlen soll. Seine Grundstücke in einem Gewerbegebiet hatten schon 1986 eine Straßenanbindung bekommen. In voller Länge fertiggestellt und offiziell gewidmet wurde die Straße aber erst viele Jahre später. Den finalen Bescheid bekam er 2011.

Nach Auskunft des Eigentümerverbandes Haus & Grund sorgen ähnliche Probleme auch in anderen Bundesländern immer wieder für Streit.

 

 

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