Apotheken: Position beim Melden falscher Impfpässe gestärkt

Mainz (dpa/lrs) – Die Apotheken in Rheinland-Pfalz sehen ihre rechtliche Position bei der Meldung gefälschter Impfpässe an die Polizei gestärkt. Die Landesapothekenkammer verwies am Mittwoch auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Amtsgerichts Landstuhl, in der es unter anderem um die Verletzung der Schweigepflicht von Apotheken bei derartigen Anzeigen ging. Das Gericht hat diese Verletzung für gerechtfertigt erklärt. Der in dem Fall angeklagt vorbestrafte Mann wurde wegen Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. (Aktenzeichen: 2 Cs 4106 Js 15848/21)

In dem Urteil vom 25. Januar wies das Gericht darauf hin, dass die Fälschung eines Impfnachweises «eine Dauergefahr für Leib und Leben sowie für das Schutzgut der Funktionsfähigkeit der Gesundheitsfürsorge» darstelle. Hätten die Mitarbeiter der Apotheke die von ihnen entdeckte Fälschung nicht aufgedeckt, hätte der Verurteilte möglicherweise in einer anderen Apotheke einen erneuten Versuch unternommen, mit dem gefälschten Impfpass ein digitales Zertifikat mit QR-Code zu bekommen.

«Da die entsprechenden Gefahren jederzeit in einen Erfolg umschlagen können, wenn nicht konsequent gegen den Gebrauch des gefälschten Impfausweises eingeschritten wird», seien Apothekenmitarbeiter in solchen Fällen berechtigt, diese Vorfälle zu melden, heißt es weiter. Nach Einschätzung der Landesapothekenkammer handelt sich um die erste Entscheidung, die sich «ausdrücklich mit der in den vergangenen Wochen diskutierten Frage der Schweigepflichtverletzung bei der Anzeige von Impfpassfälschungen auseinandergesetzt hat».

 

 

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