Teil-Impfpflicht für Pflegekräfte gilt ab Mittwoch

Berlin (dpa) – Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mittwoch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeberufen.

Bis Dienstag hatten sie Zeit, Impf- oder Genesenennachweise vorzulegen – oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Ungeimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor könnten nun Konsequenzen drohen. Die Ämter dürfen Bußgelder, Tätigkeits- und Betretungsverbote verhängen.

Doch die Umsetzung der Teil-Impfpflicht wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In einigen Teilen Deutschlands sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob die Menschen in Heimen und Krankenhäusern noch versorgt werden können, wenn ungeimpfte Beschäftigte ein Betretungsverbot bekommen.

Weiter soll künftig ein geringerer Corona-Arbeitsschutz gelten. Dazu wollte das Kabinett am Mittwoch eine Verordnung des Sozialministeriums beschließen. Demnach sollen Arbeitgeber weitgehend selbst bestimmen können, wie sie das Risiko einschätzen und welche Auflagen im Betrieb noch gelten sollen. Am Donnerstag sollte im Bundestag außerdem erstmals über Anträge zu einer allgemeinen Impfpflicht diskutiert werden.

 

 

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