Berlin (dpa) – Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mittwoch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeberufen.
Bis Dienstag hatten sie Zeit, Impf- oder Genesenennachweise vorzulegen – oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Ungeimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor könnten nun Konsequenzen drohen. Die Ämter dürfen Bußgelder, Tätigkeits- und Betretungsverbote verhängen. Weiterlesen