Feuerwalze traf Asylbewerber: BGH begründet U-Haft

Karlsruhe/Koblenz (dpa/lrs) – Der bei einem Brandanschlag 1991 im Saarland getötete Asylbewerber aus Ghana hatte nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) kaum eine Überlebenschance. Die 21 Menschen in der Unterkunft in Saarlouis seien in der Möglichkeit stark eingeschränkt gewesen, dem gegen 3.30 Uhr gelegten Brand entgegenzuwirken, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Gerichts, mit dem die weitere Untersuchungshaft des mutmaßlichen Täters bestätigt wurde.

«Das Feuer erfasste mit großer Geschwindigkeit den gesamten Treppenbereich, wobei die Ausbreitung durch eine «Kaminwirkung» des Treppenhauses begünstigt wurde», hieß es in der Begründung des BGH vom 13. Juli. «Die entstandene Feuerwalze traf im Flur des Dachgeschosses den ghanaischen Staatsangehörigen Y.» Verbrennungen und eine Rauchvergiftung führten zu einem multiplen Organversagen. Der 27-Jährige starb noch am selben Tag, am 19. September 1991. Zwei weitere Hausbewohner wurden beim Sprung aus dem Fenster verletzt.

Der Beschuldigte habe zwar verneint, den Brand gelegt zu haben, erklärten die Richter. Es bestehe aber ein dringender Tatverdacht. Bei einem Grillfest habe der Beschuldigte einer Zeugin mit Bezug auf den Brandanschlag im Jahr 2007 gesagt: «Das war ich, und sie haben mich nie erwischt». In der rechtsextremen Szene, der der Beschuldigte angehört habe, seien «fremdenfeindliche Brandanschläge regelmäßig thematisiert und befürwortet» worden. Der Beschuldigte habe sich «mit hoher Wahrscheinlichkeit des Mordes» und des versuchten Mordes und der Brandstiftung mit Todesfolge strafbar gemacht.

Der deutsche Tatverdächtige ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft seit April dieses Jahres in Untersuchungshaft. Die Karlsruher Anklagebehörde übernahm die Ermittlungen im April 2020 aufgrund neuer Erkenntnisse, nachdem die Ermittlungen der saarländischen Landesjustiz eingestellt worden waren. Die Saar-Polizei hat sich für «Defizite in der damaligen Polizeiarbeit» entschuldigt.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz muss nun darüber entscheiden, ob aufgrund der Anklage ein Prozess angesetzt wird. Die Zuständigkeit des Koblenzer Staatsschutzsenat ergibt sich aufgrund eines Staatsvertrages mit dem Saarland.

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