Ex-Chefs der Awo müssen keinen Schadenersatz zahlen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Die früheren Chefs der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo) müssen dem Wohlfahrtsverband keinen Schadenersatz zahlen. Das Arbeitsgericht wies am Mittwoch die Klage der Awo gegen das Ehepaar Jürgen und Hannelore Richter ab – er leitete den Kreisverband Frankfurt, sie den Kreisverband Wiesbaden. Eine Begründung wird erst später schriftlich veröffentlicht. Eine Berufung ist nicht zugelassen.

Die Vorsitzende des Awo-Präsidiums, Petra Rossbrey, nannte die Entscheidung «enttäuschend». Es sei dennoch richtig gewesen, diesen Weg zu beschreiten: «Wir sind es den Geschädigten schuldig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Richters zur Rechenschaft zu ziehen», sagte sie der dpa.

Die neue Awo-Führung hatte das Ehepaar auf 1,77 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Größter Posten waren Spenden von 935 000 Euro des Kreisverbands Frankfurt an den Kreisverband Wiesbaden – nach Darstellung der Awo ohne Grund. Laut dem Anwalt der Richters wurde damit Hannelore Richter bezahlt, die Arbeitnehmerin der Awo Frankfurt gewesen sei und dort «den Laden am Laufen hielt». Die Awo wollte von den Richters auch 582 000 zurück, die die Awo an Steuern nachzahlen musste, nachdem ihr die Gemeinnützigkeit aberkannt worden war.

Hannelore Richter, die den Kreisverband Wiesbaden leitete, war nach dem Termin am Arbeitsgericht, wo sie am Morgen als Beklagte auftrat, am Mittag als Zeugin im Strafprozess gegen Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) am Landgericht geladen. Sie verwahrte sich gegen die Darstellung, sie sei «die Guillotine der Awo» gewesen. Sie habe nur Mitarbeiter «entfernt, die es verdient haben. Dazu stehe ich.»

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