Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Die früheren Chefs der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo) müssen dem Wohlfahrtsverband keinen Schadenersatz zahlen. Das Arbeitsgericht wies am Mittwoch die Klage der Awo gegen das Ehepaar Jürgen und Hannelore Richter ab – er leitete den Kreisverband Frankfurt, sie den Kreisverband Wiesbaden. Eine Begründung wird erst später schriftlich veröffentlicht. Eine Berufung ist nicht zugelassen.
Die Vorsitzende des Awo-Präsidiums, Petra Rossbrey, nannte die Entscheidung «enttäuschend». Es sei dennoch richtig gewesen, diesen Weg zu beschreiten: «Wir sind es den Geschädigten schuldig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Richters zur Rechenschaft zu ziehen», sagte sie der dpa. Weiterlesen