Aufnahme des Deutschen Bundestags.

Bezahlkarte für Asylbewerber vom Bundestag beschlossen

Berlin. Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Weiterlesen

Eine Pflegerin hält die Hand einer Seniorin in einem Pflegeheim.

Befragung: Viele Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz empfinden Job als belastend

Mainz. Hohe Belastung, starker Zeitdruck, reichlich Verwaltungsaufwand und mehr – viele Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz empfinden ihren Arbeitsalltag einer Umfrage zufolge auch nach dem Ende der Corona-Pandemie als belastend und ziehen einen Berufswechsel in Erwägung. Das ist das Ergebnis einer von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz in Auftrag gegebenen Online-Befragung unter Mitgliedern, die am Donnerstag in Mainz vorgestellt wurde. Mehr als 1200 Menschen wurden interviewt. Weiterlesen

Bestand an Sozialmietwohnungen gesunken

Mainz. Der soziale Wohnungsbau in Rheinland-Pfalz erlebt nach Darstellung von Finanzministerin Doris Ahnen trotz eines Rückgangs im Bestand einen Schub. „Der soziale Wohnungsbau liegt nicht darnieder. Wir hatten letztes Jahr ungefähr 3000 Förderfälle in einem Volumen von 460 Millionen Euro“, sagte die SPD-Politikerin im Redaktionsgespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Das haben wir lange nicht gehabt.“ Weiterlesen

Linke: Vier-Tage-Woche mit Lohnzuschüssen einführen

Berlin (dpa) – Die Linke fordert Lohnzuschüsse für kleinere Betriebe für einen Übergang zur Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich. Vor dem Tag der Arbeit am 1. Mai legte Parteichefin Janine Wissler einen Plan vor, wie die Arbeitszeitkürzung konkret vonstatten gehen könnte. Dazu gehört, zunächst mit Modellversuchen zu starten und die Vier-Tage-Woche dann in drei Schritten in einem Zeitraum von zwei Jahren einzuführen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen aus Wisslers Sicht frei wählen können, ob sie vier oder fünf Tage arbeiten. Weiterlesen

Umfrage: Nicht studierte Eltern sind Karrierenachteil

München (dpa) – Für Arbeiterkinder bedeutet das nichtakademische Elternhaus laut einer neuen Studie einen Karrierenachteil. Wer als erste(r) in der Familie eine Hochschule absolviert, habe trotz Studienabschlusses im Vergleich zu Akademikerkindern beruflich schlechtere Startchancen, argumentieren die Fachleute der Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) in dem heute veröffentlichten Papier. Das gilt demnach sowohl für den Einstieg in den Beruf als auch für die weitere Karriere.

Studienautor Sebastian Ullrich und seine Kollegen befragten für ihre Untersuchung in Deutschland, Österreich und der Schweiz 1125 Berufstätige im Alter von 21 bis über 60. Davon waren 58 Prozent Erstakademiker, deren Eltern nicht studiert hatten.

Der größte Nachteil ist demnach ein gesellschaftlicher: Nur ein Drittel der Arbeiterkinder gab an, dass sie beim Berufsstart Zugang zu wichtigen
Kontakten hatten. Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Akademikerhaushalten sagten das 61 Prozent, fast doppelt so viele. Weiterlesen

Migranten in Mexiko nähen sich aus Protest Münder zu

Huixtla (dpa) – In einer Protestaktion gegen Mexikos restriktive Einwanderungspolitik haben sich sechs Migranten in dem lateinamerikanischen Land die Münder zugenäht. «Wir wollen, dass die Behörden uns zuhören und uns Bewegungsfreiheit geben, um unser Ziel zu erreichen», sagte der Salvadorianer Roberto Moreno gestern (Ortszeit) in der Stadt Huixtla im südlichen Bundesstaat Chiapas.

Die sechs Migranten gehören zu einer Gruppe von rund 3000 Menschen aus der Karibik, Mittel- und Südamerika, die am Sonntag im Süden Mexikos gen Norden aufgebrochen waren. Die meisten Migranten, die durch Mexiko ziehen, wollen die USA erreichen. Weiterlesen

Für Mitsprache der Versicherten – Sozialwahl 2023 beginnt

Von Dorothea Hülsmeier und Stella Venohr, dpa

Düsseldorf (dpa) – In Millionen Haushalten flattern in diesen Tagen rote Umschläge in die Briefkästen – darin befinden sich die Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023. Seit 70 Jahren ist sie ein Kernstück der deutschen Demokratie, und rund 52 Millionen Menschen dürfen bis zum 31. Mai 2023 ihre Stimme zu wichtigen Themen wie Gesundheit und Rente abgeben. Doch was hat es eigentlich genau mit der Wahl auf sich?

Was ist die Sozialwahl?

Die Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl in Deutschland – nach der Bundestagswahl und der Europawahl. Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner wählen dabei die höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei den Krankenkassen ist dieses Gremium der Verwaltungsrat, bei den anderen Sozialversicherungen die Vertreterversammlung.

Was tun die Sozialparlamente?

Die Versichertenparlamente stellen den Haushalt auf, wählen Vorstand und Geschäftsführung. Sie entscheiden auch über Leistungen der Krankenkassen oder die Qualität von Reha-Angeboten, Bonusprogramme, Wahltarife oder die Aufnahme neuer Früherkennungsuntersuchungen.

Wer darf bei der Sozialwahl abstimmen?

Rund 52 Millionen Menschen sind in Deutschland wahlberechtigt. Abstimmen können Mitglieder der fünf Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und Handelskrankenkasse HKK) sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wer sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der Krankenkassen Beiträge einzahlt, darf sogar zweimal abstimmen.

Auch junge Menschen ab 16 Jahren dürfen wählen, wenn sie eigenständig versichert sind – zum Beispiel als Azubi. Anders als bei anderen Wahlen spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Also dürfen auch Menschen ohne deutschen Pass ihre Stimme abgeben, sofern sie in Deutschland leben.

Wie funktioniert die Online-Wahl?

Bei den Ersatzkassen können Versicherte in einem Modellversuch erstmals auch online wählen. Auf den Wahlunterlagen finden sie einen QR-Code. Ihre Identität können Wähler per Versichertennummer auf der Gesundheitskarte nachweisen oder mit dem Personalausweis, sofern die Online-Funktion aktiviert ist. Ansonsten kann man auch einen Stimmzettel ankreuzen und in dem roten und bereits frankierten Umschlag zurückschicken.

Der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, erhofft sich von der Online-Wahlmöglichkeit eine etwas höhere Wahlbeteiligung als bei der Sozialwahl 2017, als die Wahlbeteiligung bei etwa einem Drittel lag. Vor allem jüngere Menschen sollen verstärkt erreicht werden.

Wer kann gewählt werden?

Zur Wahl stehen keine politischen Parteien, sondern Listen. Auf dem Wahlzettel stehen keine Personen sondern Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltung entsenden wollen. Das sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch kirchliche Arbeitnehmerorganisationen oder zugelassene Gemeinschaften, in denen sich Versicherte organisiert haben. Bei den Krankenkassen gibt es in der Regel vier bis sechs Listen. Die Wähler haben eine Stimme, mit der sie eine Liste ankreuzen können. Im Juni sollen die Ergebnisse der Wahl vorliegen.

Novum ist diesmal eine Frauenquote von 40 Prozent auf den Wahllisten der Krankenkassen. Bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt die 40-Prozent-Quote nur als Empfehlung. «Frauen werden anders krank, haben andere Bedürfnisse», sagte Doris Barnett, stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. «Deshalb ist es gut, dass wir die Geschlechterquote eingeführt haben.»

Warum ist die Sozialwahl wichtig?

Die gewählten Männer und Frauen treffen bei den Renten- und Krankenversicherungen wichtige Grundsatzentscheidungen. Konkret wird es für Versicherte etwa dann, wenn es darum geht, Widerspruch einzulegen oder Erwerbsminderungsrenten zu beantragen. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, weist darauf hin, dass die Selbstverwaltung allein in der Krankenversicherung jährlich ein Budget von rund 300 Milliarden Euro verwalte. «Der Kurs der Kasse wird über die Selbstverwaltung bestimmt.»

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