Bundesgerichtshof spricht Urteil im Mordfall Lübcke

Karlsruhe (dpa) – Gut drei Jahre nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke spricht der Bundesgerichtshof (BGH) heute sein Urteil über die Revisionen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sich noch einmal mit dem Fall befassen muss.

Es hatte den Rechtsextremisten Stephan Ernst im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der heute 48-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

Das OLG sah es als erwiesen an, dass Ernst den CDU-Politiker am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte. Er habe seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert, seit sich dieser auf einer Bürgerversammlung Jahre zuvor für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen hatte.

Den Mitangeklagten Markus H., einen Freund von Ernst aus der rechten Szene, verurteilte das OLG zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts – aber nicht wie angeklagt wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke. Er kam im Oktober 2020 frei.

Angehörige haben klaren Wunsch

Die Familie des Getöteten und die Bundesanwaltschaft monieren vor allem diese letzte Entscheidung des Frankfurter Gerichts. Sie sind überzeugt, dass der heute 46-Jährige eine wesentlich zentralere Rolle bei dem Attentat spielte. Er habe mit Ernst schießen geübt und ihn letztlich in seinem Willen zur Tat bestärkt. Die Hinterbliebenen halten ihn sogar für einen direkten Mittäter. Die Angehörigen und die Bundesanwaltschaft haben daher Revision eingelegt.

Ernst selbst hatte seine Aussage in dem Frankfurter Prozess mehrfach geändert und H. zeitweise beschuldigt, mit ihm bei Lübcke gewesen zu sein und – in einer Version – sogar die Waffe gehalten zu haben. Die OLG-Richter hielten das jedoch nicht für glaubhaft.

In der mündlichen Verhandlung am BGH in Karlsruhe Ende Juli hatte die Witwe Irmgard Braun-Lübcke gesagt: «Für uns ist es wichtig, dass wir die ganze Wahrheit erfahren.» Das bisherige Urteil lasse noch einige Fragen offen, «die wir gerne geklärt hätten». Dabei gehe es vor allem um die letzten Minuten im Leben ihres Mannes: Gab es zum Beispiel noch einen Wortwechsel oder wurde er aus dem Hinterhalt erschossen?

Auch die Angeklagten gingen in Revision. Ernsts Anwälte etwa wenden sich gegen den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung nach der Haft.

Der dritte Strafsenat am BGH prüft das OLG-Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Er hat keine Zeugen gehört und keine Beweise erhoben. Tendenzen ließ der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer bei der Verhandlung vor knapp einem Monat nicht erkennen.

Neben dem Fall Lübcke geht es in dem Verfahren noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylbewerber. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für den Täter, konnte die OLG-Richter aber nicht überzeugen. Das Opfer tritt ebenfalls als Nebenkläger auf.

 

 

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