BGH verhandelt über Revisionen im Mordfall Lübcke

Karlsruhe (dpa) – Der Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke erschütterte vor drei Jahren das ganze Land – inzwischen ist der Hauptverdächtige verurteilt, aber noch ist das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen. Und die Rolle eines zweiten Mannes ist weiter umstritten. Jetzt erreicht der Fall den Bundesgerichtshof (BGH).

Heute verhandeln die Karlsruher Richterinnen und Richter über die Revisionen von Bundesanwaltschaft, Angeklagten und Nebenklägern. Ein Urteil wird noch nicht verkündet, dafür hat der Senat den 25. August ins Auge gefasst.

Der Kasseler Regierungspräsident war spätabends am 1. Juni 2019 zu Hause auf seiner Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet worden. Als Mörder hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den heute 48 Jahre alten Rechtsextremisten Stephan Ernst verurteilt. Er habe seinen Fremdenhass zunehmend auf Lübcke projiziert, seit sich dieser Jahre zuvor auf einer Bürgerversammlung für die Aufnahme von Flüchtlingen stark gemacht hatte.

Dafür soll Ernst eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Das Gericht stellte im Januar 2021 auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Zweiter Mann mitschuldig?

Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt, dass auch der zweite Angeklagte Markus H., ein Freund aus der rechten Szene, eine zentrale Rolle spielte. Er habe mit Ernst schießen geübt und ihn letztlich in seinem Willen zur Tat bestärkt. Ernst selbst hatte seine Aussage mehrfach geändert und H. zeitweise beschuldigt, mit ihm bei Lübcke gewesen zu sein und – in einer Version – sogar die Waffe gehalten zu haben.

Die Frankfurter Richter hatten das nicht für glaubhaft gehalten. Am Ende überwogen die Zweifel, und H. wurde nicht als Helfer und schon gar nicht als Mittäter verurteilt. Der heute 46-Jährige bekam nur eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren – weil er eine Deko-Waffe hatte, die nicht vollständig unbrauchbar gemacht war.

Lübckes Witwe und seine beiden Söhne, die als Nebenkläger auftreten, wollen mit ihrer Revision erreichen, dass noch einmal gegen H. verhandelt wird. Davon erhoffen sie sich «restlose Aufklärung und Klarheit über die letzten Augenblicke ihres Ehemannes und Vaters», wie der Sprecher der Familie, Dirk Metz, erklärte.

Auch die Bundesanwaltschaft beanstandet H.’s Teilfreispruch – sie hatte eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten gefordert. Außerdem will sie erreichen, dass gegen Ernst für die Zeit nach der Haft jetzt schon Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Das OLG hatte sich eine spätere Anordnung nur vorbehalten. Ernst und H. haben ebenfalls Revision eingelegt. Ernst hatte gestanden, Reue gezeigt und sich bei der Familie entschuldigt. Sein Verteidiger hatte im Frankfurter Prozess auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert.

Angriff auf Asylbewerber

Daneben geht es noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylbewerber. Jemand hatte den jungen Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für den Täter, konnte die OLG-Richter aber nicht überzeugen. Das Opfer tritt ebenfalls als Nebenkläger auf.

Die obersten Strafrichterinnen und -richter des BGH überprüfen das Urteil rein auf Rechtsfehler. Es werden keine Zeugen mehr gehört oder Beweise erhoben. Sollte der Senat das Urteil in allen Punkten bestätigen, wäre es rechtskräftig. Wer an der Verhandlung teilnimmt, wurde vorab nicht bekannt. Ernst befindet sich in Untersuchungshaft. H. war im Oktober 2020 freigekommen. (Az. 3 StR 359/21)

 

 

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