BGH urteilt zu Abschaltoption für gemietete Autobatterien

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Mittwoch (9.00 Uhr) entscheiden, ob Vermieter von Batterien für E-Autos diese nach Vertragskündigung per digitalem Fernzugriff abschalten dürfen. Bei der Verhandlung vor fast einem Monat hatte sich angedeutet, dass sich Deutschlands oberste Zivilrichter in Karlsruhe auf die Seite der Verbraucher stellen und die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für nichtig erklären könnten (Az. XII ZR 89/21). Nach Einschätzung des ADAC ist die Thematik im Moment nicht von allzu großer Bedeutung, könnte es aber wieder werden.

Die AGB der Bank des französischen Autoherstellers Renault (RCI

Banque) sahen vor, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit für die teuren Batterien gesperrt werden kann. Darüber wurden Kunden mit 14 Tagen Vorlauf informiert, womöglich in einem Zug mit der Kündigung. Die Bank berief sich darauf, nach wirksamer Kündigung ihre Leistung einzustellen. So verhindere sie, dass die teure Batterie wieder aufgeladen wird. Denn das mindere deren Ladekapazität – und somit ihren Wert.

Hingegen monierte die Verbraucherzentrale Sachsen, Mieter würden unangemessen benachteiligt. Die bisher mit dem Fall befassten Gerichte in Düsseldorf sahen das ähnlich und untersagten der Bank die Nutzung der entsprechenden AGB-Klausel. Dagegen geht diese vor.

Der Vorsitzende Richter des zwölften Zivilsenats am BGH, Hans-Joachim Dose, sagte in der Verhandlung Ende September, das Fahrzeug als Ganzes funktioniere nicht mehr, wenn man die Batterie nicht mehr laden kann. Der Mieter habe auch keine Möglichkeit, die Batterie durch ein anderes Fabrikat auszutauschen. Zudem liege die Beweislast allein beim Kunden, was unangemessen sei.

Laut ADAC werden aktuell keine neuen E-Autos mit Batteriemiete angeboten. «Renault hatte dieses als letzter Anbieter Ende 2020 abgeschafft», hieß es. Demnächst werde es das aber wohl wieder bei chinesischen und vietnamesischen Herstellern geben, unter anderem mit Batteriewechselkonzept. Wie häufig die Klausel zur Fernabschaltung angewendet wurde, konnte der Autoclub nicht beurteilen.

 

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