Kontrollen im öffentlichen Straßenverkehr in Daun und Gerolstein

Daun/Gerolstein. Durch die Beamten der Polizeiinspektion Daun und der Polizeiwache Gerolstein wurden am 30.09.2023 erneut mehrere Verkehrskontrollen im gesamten Zuständigkeitsgebiet durchgeführt.

Gegen 15:30 Uhr kontrollierten die Beamten der Polizeiwache Gerolstein einen 25-jährigen Mann aus dem Bereich der VG Gerolstein, als dieser einen landwirtschaftlichen Traktor samt Anhänger nutzen wollte, um bei einem Umzug zu helfen. Noch vor Fahrtantritt konnte der Mann kontrolliert und die Fahrt, welche sich außerhalb des land- und fortwirtschaftlichen Nutzen bewegte, verhindert werden. Somit konnte eine Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis unterbunden werden.

Gegen 14:30 Uhr stellten die Beamten der Polizeiinspektion Daun einen im öffentlichen Straßenverkehr abgestellten aber nicht zugelassenen Personenkraftwagen fest. Das Fahrzeug stand im Bereich der Maria-Hilf-Straße in Daun und war durch den Besitzer mit einem nicht gesiegelten Kennzeichen eines anderen Fahrzeuges versehen worden. Hierdurch ergaben sich mehrere Verstöße, unter anderem eine Straftat wegen Kennzeichenmißbrauchs. Der Fahrzeughalter wurde erreicht, das Ermittlungsverfahren wurde ihm eröffnet.

Gegen 17:00 Uhr teilte eine Fahrzeugführerin mit, dass sie im Bereich der Sarresdorfer Straße von Gerolstein ein unsicher geführtes Fahrzeug vor sich festgestellt habe. Durch die Beamten der Polizeiwache Gerolstein konnte das Fahrzeug und der Fahrzeugführer letztlich im Bereich des LIDL-Marktes in Gerolstein festgestellt werden. Eine Überprüfung des 49-jährigen Fahrzeugführers aus dem Bereich der VG Prüm ergab, dass dieser mit über 1,1 Promille nicht mehr fahrtüchtig war. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, eine Blutprobe entnommen, der Führerschein sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.

Gegen 20:15 Uhr wurde ein 43-jähriger Fahrzeugführer aus Frankreich im Bereich der Ortslage von Dreis-Brück kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass dieser einen totalgefälschten Führerschein vorlegte und nicht im Besitz einer gültigen und erforderlichen Fahrerlaubnis war. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, der gefälschte Führerschein sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.

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