Attendorn (dpa) – Im Fall des jahrelang isolierten und eingesperrten Mädchens im sauerländischen Attendorn hat das Kreisjugendamt erstmals Defizite eingeräumt. Die bereits 2003 erarbeiteten fachlichen Verfahrensstandards zum Kinderschutz seien «nicht in Gänze eingehalten worden», heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht von NRW-Familienministerin Josefine Paul (Grüne).
Das Jugendamt beabsichtige, seine organisatorischen Strukturen zu überprüfen und sich dabei vom Landesjugendamt beraten zu lassen. Es werde daran gearbeitet, die internen Verfahrensstandards zu verbessern. So soll jeder Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung künftig dem Vier-Augen-Prinzip unterliegen.
Fachbereichsleiter Michael Färber erläuterte auf dpa-Anfrage, es seien vor allem Dokumentationsdefizite festgestellt worden. «Das ist nicht sauber dokumentiert worden», sagte er. So sei bei jedem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung ein Meldebogen anzulegen. Weiterlesen