Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Normenkontrollklage der früheren CDU/FDP-Regierung von Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz erklären Ulrike Höfken, rheinland-pfälzische Abgeordnete und Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion für den Bereich Agrogentechnik, und die grüne Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin Evelin Lemke:
„Das Bundesverfassungsgericht hat den Angriff von CDU, FDP und der Agro-Gentechnikindustrie gegen Schutzregelungen im Gentechnikgesetz abgewehrt, die unter rot-grün auf den Weg gebracht wurden. Damit ist endgültig klar gestellt, dass für eine Hochrisikotechnologie wie die Agrogentechnik besondere Schutz- und Haftungsregelungen nicht nur erlaubt, sondern sogar erforderlich sind,“ so Ulrike Höfken.
Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung von Sachsen-Anhalt wollte mit der gescheiterten Klage Verbrauchern und gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirten ihre Rechte absprechen und der Agrogentechnik Vorfahrt geben – gegen den Markt und den Willen der Bevölkerung.
„Das Bundesverfassungsgericht betont, dass der Gesetzgeber eine besondere „Sorgfaltspflicht“ bei der Agro-Gentechnik wegen der noch ungeklärten Risiken hat. Dies haben nicht nur die jüngsten Fälle von Saatgutverunreinigungen mit Gentech-Konstrukten oder die „Verwechslung“ der Weiterlesen