Neuer Leitfaden für das Krisenmanagement bei betrieblichen Schadensfällen

Mainz. Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat in Abstimmung mit den betroffenen Ministerien der Landesregierung Rheinland-Pfalz und den Kommunalen Spitzenverbänden Rheinland-Pfalz einen Leitfaden „Nachsorge betrieblicher Schadensfälle mit Umweltbeeinträchtigungen“ herausgegeben. Der Leitfaden soll den zuständigen Behörden eine Hilfestellung beim Schadensmanagement geben und die jeweiligen Zuständigkeiten verdeutlichen. Er umfasst die Abwehr von Gefahren nach dem allgemeinen und besonderen Ordnungsrecht, einschließlich der Sanierung von Umweltschäden.

Nach betrieblichen Schadensfällen, wie z. B. Bränden, Explosionen, Leckagen, und dem Abschluss von Rettungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie sonstigen Schutzmaßnahmen der Einsatzkräfte stellt sich für die örtlich zuständigen Behörden nach dem Einsatz der Brand- und Katastrophenschutzbehörden häufig die Frage, ob es durch das Schadensereignis zu einer Kontamination außerhalb des Betriebsgeländes gekommen ist, die zu einer weiteren Gefährdung von Mensch und Umwelt führen kann.

Gerade aktuell ereignete sich im Westen Ungarns ein großes Schadensereignis, das zur großflächigen Kontaminationen führte. Es ist dann Aufgabe der zuständigen Behörde, die erforderlichen Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen des Verantwortlichen zu veranlassen und zu überwachen.

Bei Schadensereignissen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Unstimmigkeiten beim Krisenmanagement und der Wahrnehmung der einzelnen Aufgaben entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit. Der Leitfaden „Nachsorge betrieblicher Schadensfälle mit Umweltbeeinträchtigungen“ wurde von einer Arbeitsgruppe der Gewerbeaufsicht entwickelt, um eine schnellstmögliche Koordination der betroffenen Behörden zu gewährleisten. Solche Behörden sind z. B. Wasserbehörden, Bodenschutzbehörden, landwirtschaftliche Behörden oder das Landesuntersuchungsamt. Diese Behörden sind teilweise mit sich überschnei-denden Zuständigkeiten betroffen.

Der Leitfaden wurde an die zuständigen Stellen verteilt, die im Krisenmanagement betroffen sind oder als Fachbehörde in solchen Fällen zu Rate gezogen werden können.

Er ist über das Internetangebot des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz unter http://www.mufv.rlp.de/Service/Publikationen unter der Rubrik „Luft“ zugänglich.

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