EuGH-Urteil: Werden Rechtsstaatsverstöße bald teuer?

Luxemburg (dpa) – Wird Ungarn und Polen bald der EU-Geldhahn zugedreht? Der Europäische Gerichtshof könnte heute den Weg für die Anwendung einer neuen Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in der EU freimachen.

Sollten die Richter den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus für rechtens erklären, dürften gegen Länder wie Ungarn und Polen schon bald entsprechende Verfahren eingeleitet werden. Diese sehen letztlich auch die Möglichkeit vor, Staaten Mittel aus dem EU-Haushalt zu kürzen.

Konkret geht es in dem EuGH-Verfahren um die «Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit», die seit Anfang 2021 in Kraft ist. Sie soll dafür sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsstaatsprinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben, wenn dadurch ein Missbrauch von EU-Geldern droht. 

Polen und Ungarn klagen

Polen und Ungarn sahen sich besonders im Fokus des neuen Instruments und klagten deshalb dagegen vor dem EuGH. Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen wollte bis zum Urteil warten, ehe sie den Mechanismus nutzt. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vom Sommer 2020 vor, mit der man die Regierungen in Budapest und Warschau dazu gebracht hat, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Zugleich betonte die EU-Kommission immer wieder, dass die Vorbereitungen für Verfahren nach dem Mechanismus liefen und kein Fall verloren gehen werde. Das Europaparlament macht hingegen seit langem Druck und hat die EU-Kommission wegen ihrer Zögerlichkeit sogar vor dem EuGH verklagt – das Verfahren läuft jedoch noch.

Erhalten Polen, Ungarn und womöglich auch noch anderen Ländern also bald weniger Geld aus dem EU-Haushalt? Beide Staaten bekommen jährlich Milliarden aus dem Gemeinschaftsbudget. Die Regierungen nutzen das Geld auch, um sich die Gunst ihrer Wählerinnen und Wähler zu sichern. Zugleich werfen Kritiker ihnen vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen.

Mittel kürzen

Ganz so schnell dürfte es mit Mittelkürzungen allerdings selbst dann nicht gehen, wenn der EuGH grünes Licht gibt. Zunächst einmal steht dem ein formelles Argument entgegen: Die EU-Kommission will unter Berücksichtigung des Urteils noch die Leitlinien zur Anwendung des Verfahrens fertigstellen. Entscheidender sind wohl die politischen Fragen. Mit Blick auf Ungarn ist da zum Beispiel die Parlamentswahl Anfang April – und die Abwägung, ob die Behörde noch vor dieser Wahl einen Schritt einleiten möchte, der als Wahlkampfeinmischung verstanden werden könnte.

Warschau sendete zuletzt Signale der Entspannung nach Brüssel. Präsident Andrzej Duda schlug die Auflösung der hoch umstrittenen Disziplinarkammer vor, die seit Jahren für Streit mit der EU-Kommission sorgt. Zudem legte Polen einen Streit mit Tschechien bei, der zuvor bereits den EuGH beschäftigt hatte. Die EU-Kommission äußert sich bislang nur zurückhaltend zu diesen Entwicklungen, pocht auf konkretes Handeln – und nicht nur auf Ankündigungen.

Doch selbst wenn die Behörde schon bald aktiv werden würde – bis Ungarn, Polen oder anderen Ländern Geld gekürzt wird, würde es allein wegen des langwierigen Verfahrens noch dauern.

 

 

 

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