Berlin (dpa) – Das Bundesjustizministerium erwägt einem Medienbericht zufolge, künftig Unfallflucht ohne Personenschaden nicht mehr als Straftat zu behandeln. Wer bei einem Autounfall nur einen Sachschaden anrichte und flüchte, würde dann nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag unter Berufung auf ein Papier, das das Ministerium von Marco Buschmann (FDP) mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände und die Landesjustizministerien verschickt hatte. «Durch die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt», heißt es laut RND in dem Papier.
Eine Sprecherin des Ministeriums betonte jedoch auf Anfrage, die Überlegungen seien noch in einem frühen Stadium. Sie sagte: «Dem Bundesministerium der Justiz ist es wichtig, auch die Argumente relevanter Verbände in seine Erwägungen einzubeziehen. Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden.» Weiterlesen