BGH verkündet Urteil zu Kredit-Klausel bei Mercedes «Dieselsenat»

Karlsruhe (dpa) – Haben Käufer eines Mercedes-Diesel mit dem Abschluss ihres Autokredits auf sämtliche Schadenersatz-Forderungen verzichtet? Eine Klausel der Mercedes-Benz Bank legt dies nahe – aber die könnte unter Umständen unwirksam sein. Heute verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) dazu sein Urteil.

Der Kläger hatte sein Auto über die Mercedes-Benz Bank finanziert. Im unterzeichneten Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt – «gleich aus welchem Rechtsgrund».

Später verlangte der Mann Schadenersatz von der Mercedes-Benz Group, wie Daimler inzwischen heißt. Er behauptet, sein Auto sei mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet und stoße beim Fahren mehr giftige Abgase aus als erlaubt.

Klausel «regelmäßig» oder unangemessen?

Wegen der Klausel im Finanzierungsvertrag war das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) zuletzt der Ansicht, dass der Mann nicht mehr berechtigt sei, Mercedes-Benz auf Schadenersatz zu verklagen. Aber der Karlsruher «Dieselsenat» könnte das anders sehen: In der Verhandlung Mitte März hatte die Vorsitzende Richterin Eva Menges angedeutet, dass die Klausel möglicherweise unwirksam sein könnte, weil sie die Verbraucher unangemessen benachteilige.

Laut OLG findet sich die Klausel «regelmäßig» in den Darlehensbedingungen der Bank. Mercedes-Benz hatte sich dazu nicht äußern wollen. Sollte der BGH das Urteil aus Stuttgart aufheben, müsste das OLG im nächsten Schritt inhaltlich prüfen, ob die Voraussetzungen für eine mögliche Haftung vorliegen.

Neue Situation durch EuGH-Urteil

Bisher hatten sich Diesel-Kläger an Mercedes eher die Zähne ausgebissen. Denn anders als VW beim Skandalmotor EA189 war Mercedes und anderen Autobauern keine Betrugsabsicht nachzuweisen. Nach der Rechtsprechung des BGH scheiden Schadenersatz-Ansprüche damit aus.

Ein kürzlich verkündetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte das aber möglicherweise grundlegend ändern. Die Luxemburger Richter setzen die Hürden für Schadenersatz nämlich viel niedriger an. Demnach müssten Autokäufer auch dann schon entschädigt werden, wenn der Hersteller fahrlässigerweise eine unzulässige Abgastechnik eingesetzt hat. Die große Frage ist jetzt, was der BGH für die deutsche Rechtsprechung daraus macht. Der «Dieselsenat» will sich in einer Verhandlung am 8. Mai mit dem Thema befassen. Dann soll es auch um einen Mercedes-Diesel gehen.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen