Zweibrücken/Mainz (dpa/lrs) – Ob der wegen Mordes noch nicht rechtskräftig verurteilte 19-Jährige in Untersuchungshaft bleiben muss, entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken. In dieser Woche sei aber nicht mehr mit der Entscheidung über die Haftbeschwerde des Verteidigers des 19-Jährigen zu rechnen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Zweibrücken. Einen Termin für eine mögliche Entscheidung nannte sie nicht.
Der Heranwachsende war am 2. August vom Landgericht Frankenthal wegen Mordes und Vergewaltigung zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte er 2020 ein 18-jähriges Mädchen in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder in drei Fällen sexuell. Weiterlesen