Entscheidung über Haftbeschwerde gegen mutmaßlichen Mörder

Zweibrücken/Mainz (dpa/lrs) – Ob der wegen Mordes noch nicht rechtskräftig verurteilte 19-Jährige in Untersuchungshaft bleiben muss, entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken. In dieser Woche sei aber nicht mehr mit der Entscheidung über die Haftbeschwerde des Verteidigers des 19-Jährigen zu rechnen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Zweibrücken. Einen Termin für eine mögliche Entscheidung nannte sie nicht.

Der Heranwachsende war am 2. August vom Landgericht Frankenthal wegen Mordes und Vergewaltigung zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte er 2020 ein 18-jähriges Mädchen in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder in drei Fällen sexuell.

Die Verteidigung hatte nach dem Urteil Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) eingelegt und dieses am 6. Oktober den Haftbefehl gegen den Beschuldigten aufgehoben, der seit dem 13. März 2020 – mehr als zweieinhalb Jahre – in U-Haft saß. Begründung: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr zu vereinbaren. Die Freilassung hatte in der Öffentlichkeit Aufregung verursacht.

Am 12. November war der Mann aber wegen des Haftgrunds Wiederholungsgefahr erneut in Untersuchungshaft gekommen. Der Staatsanwaltschaft zufolge waren die Ermittler auf einen Internetchat gestoßen, in dem der 19-Jährige gegenüber einer etwa 20 Jahre alten Frau sexuelle Gewaltfantasien geäußert hatte. Die Befürchtung sei angesichts der kriminellen Vorgeschichte, dass der Mann der Frau etwas antun könnte. Der Verteidiger hatte dagegen Beschwerde eingelegt.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hatte im Rechtsausschuss des Landtags gesagt, er verstehe, dass die Entscheidung, den noch nicht rechtskräftig verurteilten Mörder auf freien Fuß zu setzen, in der Öffentlichkeit eine «verstörende Wirkung» habe. Am Donnerstag sagte Mertin in dem Ausschuss, der Fall zeige jedoch, «dass die polizeilichen präventiven Maßnahmen durchaus ernsthaft und mit Wirkung durchgeführt worden» seien. «Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft funktioniert gut.»

 

 

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