Regierung will kürzere Haft bei nicht bezahlter Geldstrafe

Berlin (dpa) – Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, soll dafür künftig nicht mehr so lange ins Gefängnis müssen wie bisher. Einen entsprechenden Gesetzentwurf  hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch verabschiedet. Er sieht vor, dass ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe künftig nicht mehr einem, sondern zwei sogenannten Tagessätzen entsprechen soll. Die Zeit hinter Gittern würde dadurch also halbiert. Die Höhe des Tagessatzes orientiert sich grundsätzlich am Einkommen des Beschuldigten.

Mit der Frage, ob das Schwarzfahren künftig womöglich keine Straftat mehr sein soll, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit, beschäftigt sich dieser Entwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts nicht. Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) soll die Möglichkeit einer solchen Reform im kommenden Jahr geprüft werden. Weiterlesen

Nach Messerangriff: Tatverdächtiger psychiatrisch untersucht

Ludwigshafen (dpa/lrs) – Zwei Monate nach dem Messerangriff mit zwei Toten und einem Schwerverletzten in Ludwigshafen im Oktober wird der 25 Jahre alte Tatverdächtige weiter psychiatrisch untersucht. «Mit dem Gutachten rechne ich nicht mehr in diesem Jahr», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber in Frankenthal am Mittwoch.

Der Beschuldigte mache weiter keine Angaben über seine Beweggründe für die Tat. «Die Ermittlungen dauern an. Aus ermittlungstaktischen Gründen möchte ich keine weiteren Angaben machen», betonte Ströber. Weiterlesen

Kampf um die Kontrolle der Justiz: Spanien in tiefer Krise

Von Jan-Uwe Ronneburger, dpa

Madrid (dpa) – Auch die Spanier hasten in diesen Tagen durch überfüllte Einkaufszentren, um letzte Besorgungen für das Weihnachtsfest zu erledigen. Größte Sorge sind dabei die stark gestiegenen Preise und Ebbe im Portemonnaie. Eigentlich. Denn eher ungläubig beobachten die Menschen ein Spektakel, das die Politik in diesen Tagen aufführt, wie der angesehene Chefredakteur der Zeitung «La Vanguardia», Jordi Juan, schrieb. Der Streit über die seit 2018 von der konservativen Opposition blockierte Erneuerung der Justizspitzen ist extrem eskaliert.

Kommentatoren sehen die institutionellen Grundfesten der spanischen Demokratie in Gefahr. In diesem Punkt sind sich Regierung und Opposition zur Abwechslung sogar einmal einig. Aber bei der Frage, wer Schuld an dem Schlamassel ist, endet jede Gemeinsamkeit.

Worum geht es eigentlich? Kurze Antwort: Um den Einfluss der Politik auf die Justiz. Die linke Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez (PSOE) wollte vor dem Superwahljahr 2023 im Eilverfahren die konservative Richtermehrheit im Verfassungsgericht ändern. Denn diese Richter hätten sich «im Gericht verschanzt», wie PSOE-Parlamentssprecher Patxi López kritisierte. Die Regierung fürchtet, dass die konservativen Richter reihenweise Prestigeprojekte der Regierung kippen und ihr so den Wahlkampf verhageln könnten.

Richter konnten ihre Ämter nicht antreten

Deshalb wollte die Regierung den Modus ändern, nach dem Verfassungsrichter im Justizrat CGPJ gewählt werden. Dieser Kontrollrat fällt keine Urteile, sondern ernennt unter anderem Richter der obersten Gerichte. Dieses Gremium, das auch als «Regierung der Justiz» bezeichnet wird, ist selbst seit 2018 nur noch geschäftsführend im Amt, weil sich Regierung und Opposition nicht auf eine eigentlich vom Gesetz vorgeschriebene Erneuerung einigen konnten.

Der Justizrat darf alle drei Jahre zwei Verfassungsrichter wählen, die Regierung zwei weitere benennen. Da die vier neuen Richter aber nur zusammen ihre Ämter antreten dürfen, blockierte die konservative Mehrheit im Justizrat das Verfahren, indem sie keine eigenen Kandidaten benannte oder wählte. Also konnten die von der Regierung benannten Richter ihre Ämter nicht antreten. Diese Blockade will die Regierung beenden, indem eine einfache Mehrheit statt der bisher geltenden Dreifünftel-Mehrheit für die Richterwahl im Justizrat reichen soll.

Die PP rief das Verfassungsgericht aber nicht wegen dieser Änderung an, sondern weil sie ihre parlamentarischen Rechte durch das Eilverfahren verletzt sah, mit dem die Regierung die Änderung durchs Parlament bringen wollte. Zudem habe die Regierung mit den Strafmilderungen für katalanische Separatisten und der Justizreform völlig verschieden Themen in einem Gesetzespaket vermengt, was nicht zulässig sei. Solche Verknüpfungen hatte das Verfassungsgericht zwar schon bei früheren Gelegenheiten moniert, aber die Argumentation der PP wirkte etwas bemüht, denn eigentlich geht es ja um etwas anderes.

Die konservative Mehrheit der Richter entschied dann so, wie es erwartet wurde und die PP beantragt hatte: Sie verbot dem Parlament erstmals seit der Rückkehr Spaniens zur Demokratie nach der Franco-Diktatur ein Gesetzgebungsverfahren fortzusetzen. Damit griff sie in die Rechte des vom Volk gewählten Parlaments ein. PP-Chef Alberto Núñez Feijóo freute sich, damit sei «die Demokratie gestärkt» worden. Der sozialistische Abgeordnete Felipe Sicilia hingegen verstieg sich zu einem Vergleich mit dem gescheiterten Putsch von 1981 durch Teile der Guardia Civil und des Militärs.

Sánchez: Angriff auf die Demokratie

Auch Sánchez warf der Volkspartei einen Angriff auf die Demokratie vor. «Die PP maßt sich Macht an, die ihr die Wähler gar nicht verliehen haben», sagte er. Die Regierung und die sie im Parlament unterstützenden kleineren Parteien wollen die Justizreform so schnell wie möglich erneut ins Parlament einbringen, allerdings ohne sie mit anderen Projekten zu verknüpfen.

Gut möglich, dass die PP dann wieder das Verfassungsgericht einschaltet. PP-Chef Feijóo benannte schon mal den Preis für ein Einlenken: Sánchez solle die Strafmilderungen für Katalanen zurücknehmen. Das aber könnte den Konflikt mit der rebellischen Region im Nordosten Spaniens erneut anfachen.

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Haldenwang sieht AfD auf Weg nach rechtsaußen

Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

Berlin (dpa) – Die AfD steuert aus Sicht des Verfassungsschutzes inzwischen nahezu ungebremst in Richtung rechtsaußen. «Kräfte, die versuchen, die extremistischen Tendenzen aus der Partei zu verdrängen, nehmen wir kaum noch wahr», sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, im Interview der Deutschen Presse-Agentur. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Parteiaustritte des früheren AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthen und der Bundestagsabgeordneten Joana Cotar.

Zudem sei in diesem Jahr zu beobachten gewesen, «dass Rechtsextremisten wie Björn Höcke einen starken Einfluss auf die Partei bekommen haben». Obwohl Höcke beim Bundesparteitag im Juni nicht alle seiner «völkisch geprägten Anträge» habe durchsetzen können, «so trieb er die Partei doch sichtlich vor sich her».

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im März 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft – eine Einschätzung, die rund ein Jahr später in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde. Die Partei setzt sich dagegen juristisch zur Wehr. Das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht in Münster läuft noch.

Üblicherweise prüft der Verfassungsschutz bei einem Verdachtsfall nach etwa zwei Jahren, ob sich der Verdacht erhärtet hat oder nicht. Im Fall der AfD ist nicht zu erwarten, dass diese Entscheidung vor Abschluss des Gerichtsverfahrens fallen wird. «Ohne eine Prognose hinsichtlich unserer nächsten Prüfung abzugeben, bleibt gegenwärtig ein gewisser Trend erkennbar: Es geht weiter nach rechtsaußen», sagte der Verfassungsschutz-Präsident der dpa.

Zurückhaltung beim Einsatz von V-Leuten

Bereits die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht seiner Behörde den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu zählen unter anderem die Observation und das Einholen von Auskünften über Informanten aus der jeweiligen Szene. Beim Einsatz solcher V-Leute ist man allerdings, was Parteien angeht, inzwischen sehr zurückhaltend und vorsichtig. Denn das erste von zwei erfolglosen Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD war 2003 wegen der zahlreichen V-Leute, die der Verfassungsschutz auch in der Führungsriege der Partei hatte, eingestellt worden.

Dass «die rechtsextremistischen Strömungen» in der AfD stetig an Bedeutung gewännen, sei aber auch ohne solche Methoden augenfällig, betonte Haldenwang. Er sagte: «Da brauche ich gar nicht so sehr über die Ergebnisse unserer nachrichtendienstlichen Bemühungen zu sprechen, schon das, was mit öffentlichen Mitteln wahrnehmbar ist, bestätigt diese Einschätzung.» Der Verfassungsschutz beobachte hier allerdings Unterschiede zwischen den verschiedenen Ebenen der Partei. Auf Bundesebene vermeide man eher klare rechtsextremistische Äußerungen, «je tiefer man aber in die Parteistrukturen blickt, desto sichtbarer werden die fremdenfeindlichen, antisemitischen, völkischen und die Würde von Menschen verletzenden Äußerungen».

Mit Blick auf die jüngsten Festnahmen in der «Reichsbürger»-Szene erklärte der Chef des Inlandsgeheimdienstes, es sei besorgniserregend, wie schnell es diesem Zusammenschluss gelungen sei, sich bundesweit zu vernetzen. Zu der «heterogenen Mischszene», die hier zu beobachten sei, zählten sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter, teilweise auch Rechtsextremisten, aktive oder ehemalige AfD-Mitglieder, Anhänger verschiedener Verschwörungserzählungen sowie Menschen, die dem vom Verfassungsschutz im April 2021 eingerichteten neuen Phänomenbereich «Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates» zuzurechnen seien. «Die einigende Klammer der Akteure ist die Ablehnung und Überwindung des Systems der Bundesrepublik Deutschland», stellte Haldenwang fest.

«Reichsbürger» debattierten über Auslöser für Tag X

Die Bundesanwaltschaft hatte am 7. Dezember bei einer Großrazzia 25 Menschen festnehmen lassen. 22 von ihnen wirft sie vor, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, die das politische System stürzen wollte. Bei den drei anderen geht es um Unterstützung. In dem Verfahren gibt es laut Bundesinnenministerium bislang 54 Beschuldigte. Unter den Festgenommenen ist die Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann. Gegen sie läuft inzwischen ein Disziplinarverfahren, das vom Landgericht Berlin eingeleitet wurde.

Er rechne damit, dass noch weitere Menschen ermittelt würden, die der Gruppierung zuzurechnen seien, sagte Haldenwang. Es wäre übertrieben, hier von der sprichwörtlichen Spitze des Eisbergs zu sprechen. Doch die Ermittlungen ließen vermuten, dass es weitere Beteiligte gebe.

Die Gruppe habe intern diskutiert, was den Umsturz am sogenannten Tag X auslösen sollte, berichtete Haldenwang. Die einen hätten auf ein Naturereignis gewartet, andere auf die Eskalation eines militärischen Konflikts. Wieder andere hätten gemutmaßt, der Tod der britischen Königin Elisabeth II. könne ein Zeichen sein. «Und insofern entstand eine gewisse Unruhe in der Gruppe. Wann geht es endlich los?»

Haldenwang: Diese Gruppe ist gefährlich

Der Verfassungsschutz-Chef warnte davor, die Gruppe aufgrund ihrer kruden Ideen zu verharmlosen. Er sagte: «Schon wegen ihrer Irrationalität und des Zugangs zu Waffen ist diese Gruppe gefährlich.» Nicht in dem Sinne, dass man ernsthaft Sorge hätte haben müssen, ein Putsch hätte gelingen können – «dazu waren es zu wenig Leute mit den falschen Mitteln». Doch auch ein versuchter Umsturz hätte schon «enorm schlimme Konsequenzen» haben können.

Der Verfassungsschutz richte seinen Blick auch auf Siedlungsbestrebungen von Rechtsextremisten, die sich um die «Schaffung eines autarken Rückzugsgebiets für ein Leben unter Gleichgesinnten» sowie um die «Anschlussfähigkeit der eigenen ideologischen Vorstellungen» bemühten. Zu beobachten sei der Ankauf entsprechender Liegenschaften in einigen ostdeutschen Flächenländern sowie in Norddeutschland. Einige dieser Kollektive seien geprägt von diffus-esoterischen Vorstellungen, teilweise stünden aber auch «klare rechtsextremistische Ideologien» dahinter. Auch «aktionsorientierte Rechtsextremisten oder Akteure der Neuen Rechten» bemühten sich um die Vereinnahmung von einzelnen Ortschaften oder Regionen. Dabei seien oft «rassistische oder antisemitische Narrative» festzustellen.

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Projekt zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen am Start

Saarbrücken (dpa/lrs) – Das Justizministerium im Saarland startet ein Projekt zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Dabei werden Personen, denen eine Haftstrafe droht, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen können, vorab von Sozialarbeitern zu Hause besucht und über Möglichkeiten zur Haftvermeidung informiert, teilte das Ministerium am Dienstag in Saarbrücken mit. Denkbar seien beispielsweise die Vereinbarung von geringeren Ratenzahlungen oder das Erbringen von gemeinnütziger Arbeit etwa im Programm «Schwitzen statt Sitzen». Weiterlesen

Halle-Attentäter nach Geiselnahme nun in Bayern inhaftiert

Magdeburg/Burg/Augsburg (dpa) – Gut eine Woche nach der Geiselnahme im Gefängnis in Burg bei Magdeburg ist der Halle-Attentäter nach Bayern verlegt worden. Am frühen Morgen wurde der 30-Jährige per Hubschrauber nach Augsburg geflogen, wie das Justizministerium in Magdeburg mitteilte.

Die Verlegung wurde von einer bewaffneten Spezialeinheit des sachsen-anhaltischen Justizvollzugs durchgeführt und von Spezialkräften der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Freistaats Bayern begleitet. Offen ist, wie lange der Attentäter von Halle in der JVA Augsburg-Gablingen bleiben wird.

Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg

Der Strafgefangene hatte Montagabend vergangener Woche in der Justizvollzugsanstalt Burg nacheinander zwei Bedienstete in seine Gewalt gebracht und wollte sich den Weg in die Freiheit erzwingen. Er zwang die Beamten, ihm den Weg Richtung Freigelände inmitten der Gefängnismauern aufzuschließen. Er wurde nach weniger als einer Stunde überwältigt. Dabei wurde der 30-Jährige verletzt. Die Bediensteten blieben laut Justizministerium äußerlich unverletzt, wurden aber betreut. Nach einem solch schwerwiegenden Vorfall ist es üblich, einen Gefangenen aus Sicherheitsgründen zu verlegen.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg führt ein Ermittlungsverfahren wegen Geiselnahme. Sie hat etwa zu klären, wie es zur Tat kommen konnte. Der Attentäter soll einen mutmaßlich selbstgebastelten Gegenstand gehabt haben. Damit brachte er den ersten Bediensteten in seine Gewalt, als er zur Nacht in seine Zelle eingeschlossen werden sollte. Die Anstaltsleiterin der JVA Burg beschrieb den Gegenstand in der vergangenen Woche als gerolltes Blatt Papier, das mit einem Bleistift verstärkt gewesen sei, und an dem sich ein Stück Metall wie eine Art Scharnier befunden habe.

Attentat auf eine Synagoge in Halle 2019

Der rassistische und antisemitische Attentäter war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen und verletzte weitere. Auch damals hatte er selbstgebaute Waffen dabei.

Der Attentäter von Halle gilt als schwieriger und unkooperativer Gefangener. Am Pfingstwochenende 2020 hatte er etwa versucht, aus der JVA Halle zu fliehen. Während eines Hofgangs war er über einen 3,40 Meter hohen Zaun geklettert und hatte fünf Minuten ohne Aufsicht nach Auswegen aus dem Gefängnis gesucht, bevor ihn Justizbedienstete wieder schnappten. Im Gefängnis in Burg soll er die Tür zu seiner Zelle einmal mit Papier verkeilt haben. Insidern zufolge bindet der Häftling viel Energie des Personals und sorgt damit durchaus auch dafür, dass sich gewohnte Abläufe für andere Gefangene nicht immer einhalten lassen.

Boris Becker spricht erstmals nach seiner Haft

Berlin (dpa) – Heute Abend (20.15 Uhr) wird das erste Interview des früheren Tennisstars Boris Becker nach seiner Freilassung aus der Haft in Großbritannien erwartet. Moderator Steven Gätjen führt für den Privatsender Sat.1 ein Exklusivgespräch mit dem 55-Jährigen.

Becker war Ende April von einem Gericht in London zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er Teile seines Vermögens in seinem Insolvenzverfahren nicht ordnungsgemäß angegeben hatte. Er war dann am Donnerstag freigekommen.

Gätjen, der ihn zur Vorbereitung bereits getroffen hat, sagte: «Als ich ihn im Gefängnis besuchte, hat mich ein sehr schlanker Boris Becker mit einem Lächeln im Gesicht begrüßt.» Sein persönlicher Eindruck: Die Gefängniszeit habe Becker «wirklich mitgenommen». Weiterlesen

Bundestag beschließt besseren Schutz für Hinweisgeber

Berlin (dpa) – Hinweisgeber aus Behörden und Unternehmen sollen künftig besser vor Repressalien geschützt werden. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag in Berlin mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP. Union und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.

Das Gesetz regelt Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen. Auch Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst könnten dadurch künftig leichter die richtige Adresse erreichen – auch wenn es im konkreten Fall nicht um Straftaten geht.

Behörden und Unternehmen müssen dafür, falls sie das bisher noch nicht getan haben, neue Anlaufstellen schaffen. Dort muss es auch möglich sein, einen Hinweis anonym zu übermitteln. Weiterlesen

Boris Becker ist zurück – Sat.1 kündigt Interview an

Von Anna Ringle, Christoph Meyer und Lisa Forster, dpa

Unterföhring (dpa) – Der TV-Sender Sat.1 will am Dienstag (20. Dezember) ein Interview mit dem ehemaligen Tennis-Star Boris Becker nach seiner Entlassung aus britischer Haft zeigen.

Der Privatsender kündigte die Sondersendung «Sat.1 Spezial. Boris Becker» an, für die er sein Programm zur besten Sendezeit am Dienstagabend um 20.15 Uhr freiräumt. Becker werde von Moderator Steven Gätjen befragt. Es blieb unklar, ob das Interview live ausgestrahlt wird oder vorab aufgezeichnet wird. Auch der Ort des Gesprächs wurde nicht genannt.

Für Becker brach der erste komplette Tag in Freiheit nach seinem knapp achtmonatigen Gefängnisaufenthalt an. Der 55-Jährige wurde am Donnerstag aus dem Huntercombe Prison in England entlassen und reiste nach Deutschland aus. Wo und wann Becker in Deutschland eintraf, und wo er die Nacht verbrachte, war zunächst unklar.

Beckers Haftstrafe abgegolten

Seine Entlassung hatte Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag bestätigt. Auch das britische Justizministerium bestätigte auf dpa-Anfrage, dass Becker kein Gefangener mehr und seine Haftstrafe abgegolten sei. Die «Bild»-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.

Verschiedenen Medienberichten zufolge reiste Becker in einem Privatjet, der von einem Freund gechartert wurde. Als mögliche Ziele galten Frankfurt, München oder Stuttgart. Die Spurensuche nach dem Becker-Flug glich einem Verwirrspiel. Am Haus seiner Mutter Elvira in Leimen tauchte Becker bis in die Abendstunden am Donnerstag jedenfalls nicht mehr auf.

An mangelnder Bewegungsfreiheit lag es nicht. Strafrechtlichen Einschränkungen ist Becker nicht mehr unterworfen. «Unser Mandant Boris Becker wurde aus der Haft in England entlassen und ist heute nach Deutschland ausgereist. Damit hat er seine Strafe verbüßt und ist in Deutschland keinerlei strafrechtlichen Restriktionen unterworfen», hieß es in einer Mitteilung des Anwalts.

«Der vielleicht größte Held des deutschen Sports»

Sat.1-Chefredakteurin Juliane Eßling teilte zur Bekanntgabe des Interviews nun mit: «Boris Becker ist der vielleicht größte Held des deutschen Sports. Wir alle kennen die unfassbaren Höhen und die Niederschläge in seinem Leben.» Sat.1 werde nicht über ihn sprechen – sondern mit ihm. «Ich freue mich, dass Boris Becker uns sein Vertrauen für das erste und weltweit einzige Interview nach der vielleicht schwersten Zeit in seinem Leben schenkt.»

Becker war Ende April von einem Gericht in London zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er Teile seines Vermögens in seinem Insolvenzverfahren nicht ordnungsgemäß angegeben hatte. Seitdem saß er im Gefängnis.

Dass er nun Weihnachten mit seiner Familie in Deutschland verbringen kann, verdankt er einer Sonderregel für straffällige Ausländer in Großbritannien, wonach deren Haftstrafe nach einer bestimmten Zeit erlassen wird, wenn sie das Land umgehend verlassen. Eine Rückkehr ins Vereinigte Königreich dürfte ihm zunächst verwehrt bleiben.

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Wie Boris Becker ins Gefängnis und wohl wieder raus kam

London/München (dpa) – Ex-Tennisstar Boris Becker sorgt seit langem zuverlässig für Schlagzeilen. Doch seine Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft in Großbritannien war sogar nach seinen Maßstäben ein Paukenschlag. Nun ist er nach Informationen der Nachrichtenagentur PA wieder auf freiem Fuß. Die wichtigsten Fragen und Antworten: Weiterlesen

Bericht: Boris Becker aus britischer Haft entlassen

Von Christoph Meyer, dpa

London (dpa) – In Freiheit: Ex-Tennisstar Boris Becker ist einem Bericht der Nachrichtenagentur PA zufolge nach mehr als sieben Monaten aus einem britischen Gefängnis entlassen worden. Der 55-jährige gebürtige Leimener sollte demnach noch am Donnerstag aus seiner Wahlheimat abgeschoben werden. Erwartet wurde, dass er nach Deutschland kommt. Wann und wo Becker eintreffen sollte, war aber zunächst unklar.

Becker war Ende April von einem Gericht in London zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er Teile seines Vermögens in seinem Insolvenzverfahren nicht ordnungsgemäß angegeben hatte. Seitdem saß er ein. Zuerst im berüchtigten Wandsworth-Gefängnis, später im etwas komfortableren Huntercombe Prison.

Dass Becker nun Weihnachten wohl mit seiner Familie in Deutschland verbringen kann, verdankt er einer Sonderregel für straffällige Ausländer in Großbritannien, wonach deren Haftstrafe nach einer bestimmten Zeit erlassen wird, wenn sie das Land umgehend verlassen. Eine Rückkehr ins Vereinigte Königreich dürfte ihm zunächst verwehrt bleiben. Doch in Deutschland wird Becker ein freier Mann sein.

Wie geht es jetzt weiter?

Den schlimmsten Teil seiner Insolvenz-Misere hat der dreifache Wimbledon-Sieger damit wohl hinter sich gebracht. Doch laut britischem Insolvenzregister ist er noch immer nicht Herr über seine eigenen Finanzen. Der Abschluss seines Insolvenzverfahrens wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Einige Auflagen, wie zum Beispiel das Verbot, ohne gerichtliche Erlaubnis in Großbritannien ein Unternehmen zu leiten, gelten noch bis 2031. In einem Podcast im vergangenen Jahr hatte Becker erzählt, er müsse die Hälfte seiner Einkünfte abgeben. Wie das in Zukunft sein wird, war zunächst aber unklar.

Doch wie konnte es überhaupt geschehen, dass der einstige Wunderknabe, der schon als 17-Jähriger auf dem «heiligen Rasen» in Wimbledon einen unvergesslichen Triumph feierte, so tief sank? Alles begann damit, dass er 2017 von einem Gericht in London für privatinsolvent erklärt wurde. Eigentlich können solche Verfahren in Großbritannien recht schnell beendet werden. Doch bei Becker zog es sich in die Länge. Es folgten demütigende Episoden: Unter anderem wurden ein Teil seiner Trophäen und andere persönliche Erinnerungsstücke öffentlich versteigert.

Doch es kam noch schlimmer: Sein Insolvenzverwalter warf Becker vor, Vermögensbestandteile in Millionenhöhe verschleiert zu haben. Die Tennis-Legende musste vor Gericht. In dem Prozess im Frühjahr plädierte Becker in allen Punkten auf unschuldig. Sein Anwalt stellte ihn als einen Mann dar, der oft mit dem Leben als Star außerhalb des Tennisplatzes überfordert war, Entscheidungen oft anderen überließ und sich kaum um die Konsequenzen seines eigenen Handelns kümmerte. Doch die Geschworenen nahmen ihm das nur zum Teil ab und befanden Becker in mehreren Anklagepunkten für schuldig.

Abschied vor dem Gefängnis

In einem Interview, das er Apple TV+ wenige Tage vor der Verkündung des Strafmaßes gab, sagte er unter Tränen: «Ich habe meinen Tiefpunkt erreicht. Ich werde sehen, was ich damit anfange.»

Die Realität traf ihn hart: Er konnte nicht einmal Abschied nehmen von seiner Partnerin Lilian de Carvalho Monteiro und seinem ältesten Sohn Noah, die zusehen mussten, wie er nach dem Richterspruch in dem fensterlosen Gerichtssaal in London abgeführt wurde. Eine gepackte Tasche stand damals bereits neben ihm. Seitdem war von dem sonst so mitteilsamen Becker kaum mehr etwas zu hören.

Vereinzelt gab es Berichte über das Befinden Beckers oder seine Aktivitäten im Gefängnis. Als sich seine Noch-Ehefrau Lilly zu Wort meldete und ihm den Rücken stärkte, wurde sie von seinem Anwalt mit harschen Worten in die Schranken gewiesen. Doch ansonsten herrschte weitgehend Funkstille.

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