Weinanbau künftig in Ahr-Überschwemmungsgebieten möglich

Koblenz (dpa) – Die Winzer des bekannten Rotweingebiets Ahrtal können auch nach der dortigen Flut in den neu ausgewiesenen Überschwemmungsflächen Weinbau betreiben. Allerdings müssen sie sich teils an einige neue Regelungen halten. Das teilten die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in Koblenz und der Weinbauverband Ahr in Walporzheim am Freitag nach gemeinsamen Verhandlungen mit.

Das extreme Hochwasser mit mehr als 130 Toten im Juli 2021 hatte in dem Flusstal neben Tausenden Häusern auch 60 Hektar Rebfläche beschädigt oder zerstört. Diese liegt vor allem in den neu ausgewiesenen Überflutungsgebieten und kann laut SGD überwiegend wieder von Winzern genutzt werden. Auf Teilflächen in Flachlage an der Ahr bei Mayschoß, Rech und Dernau müssten die Rebzeilen allerdings parallel zum Fluss und in größeren Abständen voneinander gepflanzt werden, um so mit mehr Überschwemmungsfläche künftige Hochwasser möglichst etwas zu senken.

Auf 10 der 60 verwüsteten Hektar Rebfläche in der Tallage ist nach den Angaben kein Weinbau mehr möglich. Dafür sollen oberhalb der neu ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete zehn Hektar als Ersatz gesucht und für den Weinanbau nutzbar gemacht werden. Die dafür nötige Flurbereinigung könne starten. «Im Idealfall könnte der Wiederaufbau zerstörter Rebflächen nach Abschluss der Verfahren ab der Pflanzperiode 2023 beginnen und den Winzern somit die Chance auf eine schnellstmögliche Weinlese in den Folgejahren ermöglichen», erklärte die SGD Nord.

 

 

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