Lewentz begrüßt Kölner Urteil zu AfD als «deutliches Signal»

Mainz (dpa/lrs) – Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Das Urteil schaffe eine Verbindlichkeit für das weitere Vorgehen des Verfassungsschutzes und sende ein «deutliches Signal an alle Verfassungsfeinde», sagte der SPD-Politiker am Mittwoch. «Wenn Äußerungen getätigt werden, die sich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen und ein Nährboden für Hass und Hetze bereitet wird, muss der Verfassungsschutz diesen verfassungsfeindlichen Bestrebungen auch mit seinen Mitteln begegnen können», sagte Lewentz.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Das ermöglicht der Kölner Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln. Die AfD hatte gegen die Bewertung der Verfassungsschützer geklagt. Das Kölner Urteil ist noch nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

Lewentz sagte weiter: «Ich bin davon überzeugt, dass wir leider noch einiges an Erkenntnissen zu erwarten haben.» Die AfD habe sich seit ihrer Gründung immer weiter von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfernt.

 

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