Hannover (dpa) – Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne nicht gegen die Parteiordnung der SPD verstoßen. Ein Verstoß könne Schröder nicht nachgewiesen werden, entschied die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover am Montag in erster Instanz. Die Kommission sieht damit keine Grundlage für eine Rüge oder gar einen Parteiausschluss. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Berufung eingelegt werden.
Gleich 17 SPD-Gliederungen hatten das Parteiordnungsverfahren gegen Schröder beantragt, hinzu kamen weitere Anträge, die den formalen Vorgaben nicht entsprachen. Die Schiedskommission in Hannover hatte das Verfahren Mitte Juli parteiöffentlich, aber unter Ausschluss der Medien verhandelt. Schröder selbst war zu dem Termin weder persönlich erschienen noch hatte er einen Anwalt geschickt. Weiterlesen