Grüne: CDU-Vorschlag zur Grundsteuer-Reform «ungerecht»

Mainz (dpa/lrs) – Die Grünen-Landtagsfraktion lehnt den Vorstoß der oppositionellen CDU für eine Neureglung der Grundsteuer als «ungerecht» ab. Es gebe keinen Anlass, an der bestehenden Regelung in Rheinland-Pfalz etwas zu ändern, sagte Fraktionschef Bernhard Braun am Montag in Mainz. Die Abschätzung des Wertes müsse beibehalten und nicht ein Grundstück mit einer Villa genauso behandelt werden wie eines mit einem Tiny House. Zudem wäre eine Umstellung für die Verwaltung ein Riesenaufwand. Und die eingeführte Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke verhindere Spekulation.

Die CDU-Landtagsfraktion wirbt bei der Neuregelung der Grundsteuer dafür, die gesetzlich mögliche Abweichung von der bundeseinheitlichen Regelung zu nutzen. Die Union will im Landtag einen Gesetzesentwurf einbringen, der eine «einfache Lösung» bei der zeitgemäßen Fortentwicklung der Grundsteuer B als zentrale Einnahmequelle der Kommunen biete. Die Fraktion orientiert sich dabei nach eigenen Angaben an dem bereits in Baden-Württemberg beschlossenen Modell.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bund beschloss nach zähem Ringen eine Neuregelung, die vielen Bundesländern aber wegen der vielen Variablen und der Neubewertung aller Grundstücke zu aufwändig war. Rheinland-Pfalz folgt dagegen dem Bundesmodell.

 

 

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