BASF: Zwei Stufen bei Umsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz

Ludwigshafen (dpa/lrs) – Der BASF-Konzern hat bei der Umsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz mit den Behörden in Rheinland-Pfalz und der Arbeitnehmervertretung eine zweistufige Lösung vereinbart. «Um 3G an einem Standort mit knapp 40.000 Mitarbeitenden und mehreren Tausend Mitarbeitenden von Partnerfirmen lückenlos nachweisen zu können, ist ein gewisser technischer Vorlauf erforderlich. Hieran arbeiten wir gerade», teilte ein Unternehmenssprecher am Dienstag mit.

Während einer Übergangsphase von diesem Mittwoch (24.11.) an bis Anfang Dezember würden Sicherheitsmitarbeiter stichprobenartig an den Werkstoren die Impf-, Genesenen- und Test-Nachweise prüfen. «Ergänzend werden Führungskräfte vor Ort Stichproben durchführen» Über die Umsetzung hatte zuvor das Magazin «Capital» berichtet.

In der zweiten Phase strebe das Unternehmen einen sogenannten digitalen Prozess an, teilte der Sprecher mit. Dann soll der Werkausweis den Nachweis des 3G-Status und damit den Zugang regeln.

Grundsätzlich gehe BASF bei den Beschäftigten von einer Impfquote von mindestens 80 Prozent aus. «Unsere werkärztliche Abteilung bereitet sich aktuell darauf vor, ab Dezember Booster-Impfungen für unsere Mitarbeitenden am Standort Ludwigshafen anzubieten»

Beschäftigte, die zuhause arbeiten können, müssten dies in Absprache mit ihren Vorgesetzten tun. «Ausnahmen sind möglich, wenn zwingende betriebsbedingte Gründe dagegensprechen», teilte der Sprecher mit.

 

 

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