Saarbrücken. Aus Rheinland-Pfalz pendeln wesentlich mehr Menschen zu einem Arbeitsplatz in andere Bundesländer als Menschen nach Rheinland-Pfalz einpendeln. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 349.600 Auspendler gezählt, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken am Montag mitteilte. Das waren knapp zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Zur Arbeit nach Rheinland-Pfalz kamen demnach im vergangenen Jahr 203.100 Menschen, das waren 2,4 Prozent mehr Endpendler als im Jahr davor. Weiterlesen
Dreyer befürwortet gemeinnützige Arbeit für Asylsuchende
Mainz. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer hält gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber auf freiwilliger Basis für eine gute Sache. „Die Leute kommen an und haben einfach etwas Sinnvolles zu tun und können sich nebenher noch ein bisschen Geld verdienen“, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag in Mainz. „Deshalb ist das eigentlich attraktiv.“ Weiterlesen
DGB-Chefin setzt auf «angemessene» Tarifabschlüsse
Berlin (dpa). DGB-Chefin Yasmin Fahimi setzt für das neue Jahr auf Tarifabschlüsse, die die Beschäftigten finanziell spürbar entlasten. An vielen Stellen sei der Druck im Geldbeutel nach wie vor groß, sagte Fahimi der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Weiterlesen
Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2024 auf 12,41 Euro
Berlin (dpa). Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten um 82 Cent auf 12,82 Euro. Weiterlesen
Stellenanzeige des ÜAZ-Wittlich
Für unseren Geschäftsbereich „Ausbildung und Qualifizierung“ suchen wir ab September 2023 einen
Ausbilder (m/w/d)
als Honorarkraft für das Berufsfeld
Elektrotechnik
Unser Anforderungsprofil:
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Elektrotechnik und sind Facharbeiter mit mehrjähriger Berufserfahrung, Meister oder Techniker.
- Sie haben Kenntnisse und Erfahrungen in der Installations-, Steuerungs- und Automatisierungstechnik
Erfahrungen im Umgang mit Auszubildenden sowie Kenntnisse zu den VDE Messungen nach DIN VDE 0100 sind von Vorteil.
Stellenbeschreibung:
Wir bieten die Mitarbeit in einem innovativen und zukunftsorientierten Ausbildungsteam. Ihre Aufgabe ist die Ausbildung/Unterweisung nach vorgegebenem Rahmenplan. Der Einsatz erfolgt in der Regel mittwochs bis freitags.
Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis.
Wenn Sie Spaß an der Ausbildung junger Menschen haben und eine Tätigkeit mit hoher Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum suchen, senden Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und Tätigkeitszeugnisse) vorzugsweise per Email am info@ueaz-wittlich.de.
Überbetriebliches Ausbildungszentrum Wittlich, Max-Planck-Str. 1, 54516 Wittlich
Ihr Ansprechpartner für fachliche Rückfragen: Herr Georg Schabio
Tel.: 06571 / 9787- 55
Email: gschabio@ueaz-wittlich.de
Das ÜAZ-Wittlich ist als Zweckverband des Landkreises Bernkastel-Wittlich ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das praxisorientierte Aus- und Weiterbildung im handwerklichen und gewerblich-technischen Bereich anbietet.
Bessere Bedingungen für Sparkassen-Kunden gefordert
Frankfurt/München/Potsdam (dpa). Ein flächendeckendes Filial- und Geldautomatennetz sowie Zinsen aufs Ersparte – dazu wollen Verbraucherschützer in Bayern, Brandenburg und Hessen die Sparkassen verpflichten. Auf Basis eines Rechtsgutachtens fordern die Verbraucherzentralen der drei Bundesländer Änderungen der jeweiligen Sparkassengesetze.
«Das Gutachten zeigt auf, dass verbraucherschützende Vorgaben in den Sparkassengesetzen der Länder möglich sind, wenn die Landespolitik es will», erklärten die drei Verbraucherzentralen am Dienstag. Im Rahmen einer Online-Veranstaltung wollen sie heute ihren Forderungskatalog im Detail veröffentlichen. In den drei beteiligten Bundesländern stehen demnächst Landtagswahlen an: In Hessen und Bayern am 8. Oktober 2023, in Brandenburg am 22. September 2024.
«Wieder für die Menschen da sein»
Eine Kernforderung der Verbraucherschützer: «Die Sparkassen müssen wieder für die Menschen da sein, so wie sie als öffentliche Institutionen einst geschaffen wurden», sagte die Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern, Marion Zinkeler. Die Erzielung von Gewinnen dürfe daher nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs sein.
Zum Filialnetz sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg, Christian Rumpke: «Im Sinne der Teilhabe aller Menschen fordern wir die gesetzliche Festlegung einer Mindestanzahl sowie einer Verteilung von Filialen und Bankautomaten.» Wie andere Banken auch dünnen die Sparkassen seit Jahren ihr Filialnetz aus, gesprengte Geldautomaten werden oft nicht ersetzt. Dieser Trend erschwere Menschen insbesondere auf dem Land den Zugang zu Bankdienstleistungen und Bargeldversorgung, kritisieren die Verbraucherschützer. Denn nicht jeder nutze digitale Möglichkeiten.
Risikofreie Anlagemöglichkeiten gefordert
Ein Dorn im Auge ist den Verbraucherschützern auch, dass etliche Sparkassen trotz der jüngsten Serie an Leitzinserhöhungen nach wie vor mit Nullzinsen auf dem Tagesgeld hantieren. Ihrem gesetzlichen Auftrag, das Sparen zu fördern, würden die Institute nur gerecht, wenn sie risikofreie Anlagemöglichkeiten böten, stellte der geschäftsführende Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, Philipp Wendt, fest: «Diese Anlagemöglichkeiten müssen (…) positiv verzinst sein. Negativzinsen – sogenannte Verwahrentgelte – oder ein Tagesgeldzinssatz von null Prozent erfüllen diese Anforderung nicht.»
Die Verbraucherschützer fordern von Sparkassen, «Einlagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung anzunehmen und zu verzinsen».
Insgesamt macht das von den drei Verbraucherzentralen in Auftrag gegebene Gutachten Spielräume für den Verbraucherschutz in den Sparkassengesetzen der Länder aus. «Verbraucherschützende Vorgaben fallen bislang (…) insgesamt eher bescheiden aus», schreibt der Verwaltungswissenschaftler Janbernd Oebbecke. Der emeritierte Professor der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster verweist auf Unterschiede zwischen den Bundesländern: «Die verschiedenen Regelungen zeigen (…), dass es eine landespolitische Bereitschaft zu Unterschieden und einen gewissen sachlichen Spielraum für verbraucherschützende Vorgaben gibt, die genutzt werden können.»
CDU-Vize Linnemann: Arbeitslose zu Job-Annahme verpflichten
Berlin (dpa). Der CDU-Vizevorsitzende Carsten Linnemann plädiert dafür, Arbeitslose zur Annahme von Jobangeboten zu verpflichten, wenn sie gesundheitlich arbeitsfähig sind. Weiterlesen
Linke: Vier-Tage-Woche mit Lohnzuschüssen einführen
Berlin (dpa) – Die Linke fordert Lohnzuschüsse für kleinere Betriebe für einen Übergang zur Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich. Vor dem Tag der Arbeit am 1. Mai legte Parteichefin Janine Wissler einen Plan vor, wie die Arbeitszeitkürzung konkret vonstatten gehen könnte. Dazu gehört, zunächst mit Modellversuchen zu starten und die Vier-Tage-Woche dann in drei Schritten in einem Zeitraum von zwei Jahren einzuführen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen aus Wisslers Sicht frei wählen können, ob sie vier oder fünf Tage arbeiten. Weiterlesen
Reallöhne stärker gesunken als angenommen
Wiesbaden (dpa) – Die Reallöhne der Arbeitnehmer in Deutschland sind im vergangenen Jahr stärker gesunken als zunächst berechnet. Sie verringerten sich nach überarbeiteten Daten des Statistischen Bundesamtes um 4,0 Prozent. Es war der stärkste Rückgang seit Beginn der Zeitreihe 2008, wie die Wiesbadener Behörde am Donnerstag mitteilte. Zunächst waren die Statistiker von einem Minus von 3,1 Prozent ausgegangen. Weiterlesen
Umfrage: Nicht studierte Eltern sind Karrierenachteil
München (dpa) – Für Arbeiterkinder bedeutet das nichtakademische Elternhaus laut einer neuen Studie einen Karrierenachteil. Wer als erste(r) in der Familie eine Hochschule absolviert, habe trotz Studienabschlusses im Vergleich zu Akademikerkindern beruflich schlechtere Startchancen, argumentieren die Fachleute der Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) in dem heute veröffentlichten Papier. Das gilt demnach sowohl für den Einstieg in den Beruf als auch für die weitere Karriere.
Studienautor Sebastian Ullrich und seine Kollegen befragten für ihre Untersuchung in Deutschland, Österreich und der Schweiz 1125 Berufstätige im Alter von 21 bis über 60. Davon waren 58 Prozent Erstakademiker, deren Eltern nicht studiert hatten.
Der größte Nachteil ist demnach ein gesellschaftlicher: Nur ein Drittel der Arbeiterkinder gab an, dass sie beim Berufsstart Zugang zu wichtigen
Kontakten hatten. Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Akademikerhaushalten sagten das 61 Prozent, fast doppelt so viele. Weiterlesen
Priesterin gewinnt Klage: Mindestlohn im Joga-Ashram
Von Simone Rothe, dpa
Erfurt (dpa) – Eine geweihte Priesterin, die in Ashram-Tradition lebte und als «Sevaka» (Dienende) nach Spiritualität strebte: Deutschlands höchste Arbeitsrichter hatten es am Dienstag in Erfurt mit einem nicht alltäglichen Fall zu tun. Es ging um die Gemeinschaft Yoga Vidya e.V. mit Hauptsitz in Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen – nach eigenen Angaben für Yogalehrer Europas größtes Aus- und Weiterbildungszentrum.
Zu klären war vom Bundesarbeitsgericht, ob es sich dabei um eine religiöse Gemeinschaft handelt und ob die «Sevaka», die uneigennützige Dienste leisten, in einem Arbeitsverhältnis stehen und mehr als ein Taschengeld von nach Gerichtsangaben in der Regel 390 Euro monatlich erhalten müssen.
Die Entscheidung fiel eindeutig aus: Ja, die Klägerin, eine langjährige «Sevaka», habe Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn. Das Urteil des Neunten Senats (9 AZR 253/22) kann erhebliche finanzielle Folgen für die bundesweite agierende Yoga-Gemeinschaft mit ihren nach eigenen Angaben 252 Sevakas haben.
Der Fall
Die Klägerin, Volljuristin und geweihte Priesterin mit der Befähigung, bestimmte Rituale zu vollziehen, war von 2012 bis 2020 Mitglied der Gemeinschaft. Die Vereinsmitglieder lebten laut Satzung «in spirituellen Gemeinschaften in alter indischer religiöser Ashram- und Klostertradition und widmen ihr Leben ganz der Übung und Verbreitung der Yoga-Lehren» – umschrieben die Richter den Fall. Die heute 42-Jährige hatte einen Vertrag mit dem Verein, der sie unter anderem zu Seva-Diensten verpflichtete.
Die Klägerin
Sie war nach eigenen Angaben wöchentlich 42 Stunden unter anderem in der Seminarplanung oder im Onlinemarketing eingesetzt. Als Sevaka war sie gesetzlich sozialversichert, erhielt Unterkunft und Verpflegung gratis sowie ein Taschengeld. Die Frau pochte darauf, dass ihr für ihre geleisteten Dienste eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zusteht – es geht ihr um mehr als 46 000 Euro seit 2027. Ihr Anwalt sagte zu dem Verein in der Verhandlung: «Wir haben ein aggressiv auf dem Yoga-Markt auftretendes Unternehmen, das wirtschaftliche Ziele verfolgt.» Und: «Yoga ist keine Religion.»
Das Urteil
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter mussten zunächst klären, ob der Verein mit vier Seminarhäusern (Ashram) an der Nordsee, im Westerwald, im Allgäu und im Teutoburger Wald im Sinne des Grundgesetzes eine Religionsgemeinschaft ist und damit einige Sonderrechte hat. «Was ist jetzt die Religion, die Weltanschauung?», frage der Vorsitzende Richter, Heinrich Kiel, den Anwalt des Vereins. In seinem Urteil sagte Kiel, der verklagte Yoga-Verein sei «weder eine Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes». Es fehle das erforderliche Mindestmaß an Systembildung und Weltdeutung.
Und: Die Klägerin habe weder als Vereinsmitglied noch als Mitglied einer weltanschaulichen Gemeinschaft, sondern als Arbeitnehmerin Dienste erbracht. Ihr stehe Mindestlohn zu, weil sie weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit geleistet habe. «Kost und Logis sind auf die Erfüllung des Mindestlohns nicht anzurechnen», so der Richter. Über dessen Höhe muss nun das Landesarbeitsgericht Hamm erneut verhandeln.
Reaktion der Yoga-Gemeinschaft
Der Yoga Vidya e.V bezeichnete das Urteil zu der Mindestlohnklage als irritierend. Es entspreche weder dem Selbstverständnis der Gemeinschaft «noch unserer Lebenswirklichkeit», erkläre die 2. Vorsitzende, Swami Nirgunananda (Siglinde Langer). Nach Vorlage der Urteilsbegründung solle geprüft werden, «ob wir uns gegen diese Entscheidung mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wehren».
Yoga Vidya sehe sich als weltanschauliche Lebensgemeinschaft und baue auf das Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Die Gemeinschaft verwaltet sich – ähnlich wie christliche Klöster – selbst. Die Einnahmen aus gebührenpflichtigen Kursen und Seminaren werden nach Angaben einer Sprecherin reinvestiert – in den Ausbau des Seminarprogramms oder den Betrieb der Gebäude.