13.000 Menschen noch ohne notwendigen Impfstatus: Bußgeld

Mainz (dpa/lrs) – Bis zu 13.000 Menschen haben bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach Einschätzung der rheinland-pfälzischen Landesregierung noch nicht den erforderlichen Impf- oder Genesungsstatus. Sie müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Betretungsverbot für die Arbeitsstätte rechnen, kündigten Gesundheitsminister Clemens Hoch und Sozialminister Alexander Schweitzer am Montag in Mainz an. Von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die am 15. März in Kraft tritt, seien insgesamt rund 175.000 Menschen in dem Bundesland betroffen, sagten die SPD-Politiker.

Rheinland-Pfalz liege bei der Impfquote in der Altenpflege bundesweit an der Spitze, betonte Schweitzer. Beim bisher letzten Monitoring dazu (4. Februar) hätten 398 von 485 Einrichtungen ihre Quoten übermittelt. Demnach waren 92,5 Prozent der Mitarbeitenden sowie 95,1 Prozent der Bewohner vollständig (zweimal) geimpft oder genesen.

Nicht alle Heime der Altenpflege und Wiedereingliederung meldeten alle zwei Wochen ihre neuen Zahlen, sieben hätten sie noch nie gemeldet. Die Gründe seien unterschiedlich und das Ministerium mit ihnen im Gespräch. Die Impfquote bei Beschäftigten in den Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen im Land liege bei rund 92 Prozent.

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen