Vor Impfpflicht-Start: Rund 1000 ohne Immunitätsnachweis

Saarbrücken (dpa/lrs) – Vor dem Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März geht das Gesundheitsministerium im Saarland in der Pflege von rund 1000 Beschäftigten ohne Immunitätsnachweis aus. In der Eingliederungshilfe seien es rund 300 Personen, teilte das Ministerium am Freitag in Saarbrücken mit. Die Quote der Nachweise sei nach Rückmeldungen aus diesen Bereichen mit 93 bis 98 Prozent «relativ hoch». Für andere Bereiche wie beispielsweise Arztpraxen lägen derzeit noch keine Erkenntnisse vor.

Zuständig für die Umsetzung der bundesweit geltenden Regelung sind die jeweiligen Gesundheitsämter. Es werde ein mehrstufiges Verfahren geben, hieß es. Die Ämter würden bei fehlendem Nachweis Kontakt mit den gemeldeten Personen aufnehmen. Erst im zweiten Schritt werde eine Anordnung erfolgen, den Immunitätsnachweis zu erbringen. Bei Verweigerung drohe dann ein Bußgeld.

Während des Verfahrens bestehe kein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot. Das Verfahren dauere einige Wochen und könne jederzeit durch das Nachreichen eines Immunitätsnachweises von der gemeldeten Person beendet werden.

Die Immunität muss eigentlich bis zum 15. März durch eine Impfung oder Genesung nachgewiesen werden. Es ist auch möglich, ein Attest vorzulegen, wenn aus medizinischen Gründen keine Corona-Impfung möglich ist. Die Impfpflicht gilt für medizinisches Personal etwa in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

 

 

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