Urteil im Prozess um falsche Krebsdiagnosen erwartet

Saarbrücken/St. Ingbert (dpa/lrs) – Im Prozess gegen einen saarländischen Pathologen, der in sieben Fällen falsche Diagnosen mit erheblichen Folgen für die Patienten gestellt haben soll, soll an diesem Dienstag (12.30 Uhr) das Urteil verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Landgericht Saarbrücken eine Gesamtstrafe von achteinhalb Jahren gefordert – unter Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung.

Die Anklage wirft dem heute 63-Jährigen unter anderem gefährliche und schwere Körperverletzung vor – in zwei Fällen versuchten Totschlag und in einem Fall Körperverletzung mit Todesfolge. Der Pathologe soll 2018 in seinem Institut in St. Ingbert falsche Krebsdiagnosen gestellt haben. Dadurch sei es zu nicht notwendigen Behandlungen und Eingriffen wie etwa Chemotherapien, Brust-, Darm- und Gesichtsoperationen gekommen.

Die Verteidiger des deutschen Angeklagten haben Freispruch in drei von sieben Fällen und eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten beantragt. Bereits im Juni 2020 war der Mann wegen Betrugs in 17 Fällen sowie wegen Bestechung im Gesundheitswesen in 97 Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte Fachärzten Geld gezahlt, damit sie Gewebeproben in seinem Institut untersuchen ließen.

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