Tierquälerei im Schlachthof – Veterinäre stehen vor Gericht

Bad Iburg (dpa) – Mehr als vier Jahre nach der Aufdeckung von massiven Tierschutzverstößen in einem Schlachthof in Bad Iburg endet am Montag die juristische Aufarbeitung des Tatkomplexes. Verantworten müssen sich zwei im Auftrag des Veterinäramtes tätige Tierärzte, weil sie als Aufsichtspersonen zwar von den Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gewusst haben sollen, aber nichts dagegen unternommen haben. Außerdem wirft ihnen die Staatsanwaltschaft Oldenburg in dem Zusammenhang auch Verstöße gegen die Tierische-Lebensmittel-Hygieneverordnung vor.

Den Stein ins Rollen gebracht hatten im Herbst 2018 heimliche Aufnahmen aus dem Schlachthof, die von der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz veröffentlicht wurden. Das Filmmaterial zeigte, wie alte, schwache und kranke Rinder, die nicht oder kaum laufen konnten, mit Seilwinden von den Transportanhängern gezogen wurden.

Der Betrieb wurde umgehend geschlossen

In einigen Fällen wurden auch Elektroschocker eingesetzt, um die kranken Tiere in den Wartebereich zu scheuchen. Die Bilder hatten umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg ausgelöst. Der Landkreis Osnabrück als Aufsichtsbehörde schloss außerdem den Betrieb kurz nach der Veröffentlichung der Aufnahmen.

Die Begutachtung des Videomaterials, bei dem die Staatsanwaltschaft Tierärztinnen und Tierärzte zurate zog, dauerte viele Monate. Die Ermittlungen zogen zahlreiche Strafverfahren gegen Lastwagenfahrer, Landwirte und Schlachthofmitarbeiter nach sich.

Bewährungsstrafe für den Geschäftsführer

Die jüngsten Urteile des Amtsgerichts erfolgten im August vergangenen Jahres, als der frühere Geschäftsführer des Schlachthofes wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde. Zwei seiner früheren Mitarbeiter wurden zu Bewährungsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt. Außerdem mussten sie zusammen 6500 Euro an den Tierschutzverein Osnabrück zahlen.

Die Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz hatte angesichts dieser Urteile die aus ihrer Sicht geringen Strafen kritisiert. Solche Bewährungsstrafen würden nicht abschrecken, hatte Vorstandsmitglied Friedrich Mülln bemängelt. Weitere Strafverfahren aus dem Komplex sind nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht mehr anhängig.

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