Schuss auf Anwalt – BGH urteilt zu Verleger-Erbe Falk

Karlsruhe (dpa) – Nach einem Schuss auf einen gegnerischen Anwalt entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (15.00 Uhr), ob das Urteil gegen den Hamburger Verleger-Erben Alexander Falk Bestand hat.

Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte den Internetunternehmer vor rund zwei Jahren wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung – nämlich zu dem Schuss auf den Wirtschaftsanwalt – schuldig gesprochen und eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verhängt. Dagegen ging der heute 53-Jährige in Karlsruhe in Revision. (Az. 2 StR 142/21)

Der Fall und die Verhandlung

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Falk Kriminelle aus dem Rotlichtmilieu mit einer Attacke auf den Juristen beauftragt hatte, der eine Millionenklage vorbereitete. Der Angeklagte hatte zwar eingeräumt, die mutmaßlichen Komplizen mit einem Datendiebstahl bei dem Anwalt – und nur damit – beauftragt zu haben. So habe er seine Unschuld in dem Wirtschaftsverfahren beweisen wollen. Den Vorwurf der Anstiftung zu dem Schuss hatte er indes zurückgewiesen.

Bei der mündlichen Verhandlung Anfang Juli ließen die obersten Strafrichter Deutschlands keine Tendenz erkennen. Falks Verteidiger argumentierte unter anderem, dass die verurteilte Tat eine andere sei als eine ursprünglich angeklagte Anstiftung zum Mord. Außerdem seien die beiden wichtigsten Zeugen – die mutmaßlich die eigentliche Tat ausführten – nicht gehört worden, weil sie im Ausland waren. Zu wenig habe das Landgericht die Möglichkeit einer Befragung per Video forciert. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft sah hingegen keine Gründe, das Urteil aufzuheben. Er sagte unter anderem, auch die Anstiftung zu dem Schuss sei Teil der Anklage gewesen.

Der Wirtschaftsanwalt war im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt mit einem Schuss in den Oberschenkel schwer verletzt worden. Der unbekannte Täter soll aus etwa zehn Zentimetern Entfernung geschossen haben. Vorausgegangen waren Bedrohungen und ein Angriff auf das Haus mit einem Vorschlaghammer.

Vorgeschichte

Hintergrund ist ein Wirtschaftsprozess in Hamburg gewesen, an dessen Ende Falk 2008 zu vier Jahren Haft wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung rechtskräftig verurteilt worden war. Er hatte Geld aus dem Verkauf des bekannten Stadtplanverlags, den er vom Vater geerbt hatte, sehr erfolgreich investiert und war zu einem Star der «New Economy» avanciert. Zwischenzeitlich galt Falk als einer der 100 reichsten Deutschen. Ein Unternehmen verkaufte er nach England.

In einem folgenden Zivilprozess vertrat der angeschossene Anwalt die Gegenseite. Es ging um millionenschweren Schadenersatz. Im Gefängnis hatte Falk die Kriminellen kennengelernt, die er dann anheuerte, wie der Frankfurter Strafprozess ergab.

Der fast einjährige Landgerichtsprozess um den Schuss war mit bizarren Details gespickt: So zerkaute der Überbringer eines USB-Sticks mit angeblich entlastendem Material diesen kurz vor seiner Festnahme. Ein Tonband, auf dem sich Falk schadenfroh über das Attentat äußert und den Anwalt als «Bazille» bezeichnet, erwies sich gleich an mehreren Stellen als geschnitten und manipuliert.

Entlarvende SMS

Hauptbeweismittel wurde am Ende eine «Oma-SMS»: Diese Text-Nachricht soll von einem der beauftragten Komplizen stammen und ging fünf Tage vor den Schüssen auf Falks Handy ein. Er solle sich keine Sorgen machen, die Oma werde ihren «verdienten Kuraufenthalt» bekommen, hieß es darin. Dies könne nur an einen Auftraggeber gerichtet sein, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht bei der Urteilsverkündung. Falk habe aus Rache, unterdrückter Wut und gekränkter Ehre gehandelt.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie mutmaßte, dass vor Ort ohne Falks Zutun «etwas aus dem Ruder lief». Die Staatsanwaltschaft forderte damals sechs Jahre Haft.

Der zweite Strafsenat des BGH prüft das Frankfurter Urteil auf Rechtsfehler. Er kann die Revision abweisen, das Urteil abändern oder bei größeren Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist Falk frei.

 

 

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