Klage gegen Gendersprache-Leitfaden bei Audi abgewiesen

Ingolstadt (dpa) – Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt.

Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich («Mitarbeiter_innen») nutzen.

Wie die Zivilkammer entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte. Der Kläger kündigte an, dass Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. «Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus», sagte er zu möglichen Rechtsmitteln.

 

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