Energiepreispauschale auch für pensionierte Saar-Beamte

Saarbrücken (dpa/lrs) – Das Saarland will seinen Beamtinnen und Beamten im Ruhestand auch eine Energiepreispauschale gewähren. Die Landesregierung habe sich mit den Gewerkschaften darauf verständigt, die im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung geplante Einmalzahlung von 300 Euro auf rund 15.700 Versorgungsempfänger des Landes zu übertragen, sagte Innenminister Reinhold Jost (SPD) am Dienstag. Die Landesregierung stelle dazu rund 4,7 Millionen Euro bereit, sagte Jost. Die konkrete Umsetzung hänge von der rechtlichen Ausgestaltung des Bundes ab. Es werde angestrebt, die 300 Euro mit dem Dezembergehalt auszuzahlen.

Die Gewerkschaften begrüßten den Schritt. Dass die Landesregierung die Energiepreispauschale auch an Saar-Versorgungsempfänger zahlen wolle, sei «aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes konsequent und richtig», sagte der Vorsitzende vom dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Saar, Ewald Linn. Andere Bundesländer haben die Übertragung ebenfalls bereits angekündigt.

Generell sollen Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, die versteuert werden muss. Die Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets zur Abfederung steigender Lebenshaltungskosten, auf das sich die Ampel-Koalition im Bund vor zwei Wochen geeinigt hat.

Jost stellte den Gewerkschaften zudem ein Gesetzentwurf vor, der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von Beamten und Richtern rückwirkend zum 1. Januar 2022 umsetzen soll. Entscheidend sei etwa, dass in der untersten Besoldungsgruppe für eine vierköpfige Familie «der gebotene Mindestabstand» zum Grundsicherungsniveau eingehalten werde.

«Hierzu haben wir ein ausgewogenes saarlandspezifisches Modell entwickelt, das eine amtsangemessene Alimentation sicherstellt», sagte der Minister. Die Erhöhung der betreffenden Grundgehälter und die Erhöhung des Familienzuschlags für drei und mehr Kinder schlage mit knapp 3,6 Millionen zu Buche, sagte Jost. Bei den kinderreichen Familien gebe es rund 800 Fälle.

Linn vom dbb sagte, man begrüße den Gesetzentwurf, «wenngleich er jetzt nur die unteren Einkommensgruppen berücksichtigt». Der stellvertretende Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, Timo Ahr, sprach von einem «ersten Teilerfolg». «Wir werden auch im Hinblick auf die oberen Besoldungsgruppen darauf achten, wie sich das in der Zukunft weiter entwickeln wird.»

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