«Ein Tropfen im Meer des Verbrechens» – Opfer sagt gegen Arzt aus

Von Eva Krafczyk und Serhat Koçak, dpa 

Ein Opfer von Folter in einem syrischen Militärgefängnis identifiziert vor Gericht einen mutmaßlichen Täter. Doch dann erschwert ausgerechnet der Anwalt die Aufklärung. Kannte der Zeuge die Prozessakte? 

Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Der 29 Jahre alte Zeuge spricht ruhig, ohne erkennbare Emotionen – auch dann, als er vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) Misshandlungen, Folter und unmenschliche Verhältnisse in der Haft schildert. Gleichfalls ruhig, teilweise kopfschüttelnd hört auch der Angeklagte zu. Der syrische Arzt Alaa M. soll unter anderem in einem Militärgefängnis im syrischen Homs an Folter politischer Gefangener beteiligt gewesen sein.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Der 36-Jährige Mediziner bestreitet die Vorwürfe. Am Dienstag gibt es vor Gericht die erste Konfrontation mit einem Opfer und Zeugen der M. vorgeworfenen Taten.

Der Zeuge, der auch Nebenkläger ist, war im April 2012 in Syrien festgenommen worden und in verschiedenen Verhörzentren und Gefängnissen inhaftiert. Alpträume und Schmerzen durch die damaligen Verletzungen hätten ihn noch jahrelang begleitet, schildert er. Bis heute habe er Schmerzen und Verletzungen aus dieser Zeit. In das Militärkrankenhaus in Homs, in dem der Angeklagte als Assistenzarzt in der Orthopädie tätig war, wurde der 29-Jährige nach einer Rebellion im Zentralgefängnis von Homs gebracht.

«Wir waren etwa 15 bis 20 Personen. Wir mussten uns in einer Reihe aufstellen, dann gab es das übliche Empfangskomitee, Schläge und Beleidigungen», schildert der Zeuge am Dienstag die Ankunft im Militärkrankenhaus. Die Zelle, in die sie gebracht worden seien, sei etwa acht Meter lang gewesen, feucht und mit Schimmel an den Wänden. «Das ist kein Krankenhaus, das ist wie ein Schlachthof», hätten Mitgefangene den Neuen erklärt.

Er sei auch Zeuge gewesen, als der Angeklagte einem zuvor misshandelten Mitgefangenen eine Injektion in den Unterarm gegeben habe. Der Mann habe gezittert und wenige Stunden später tot gewesen, schildert der Zeuge, der den Arzt gleich zu Beginn des Verhandlungstags identifiziert hatte.

Doch dann stehen plötzlich Fragezeichen über der Aussage des bis dahin überzeugenden und eindrücklichen Zeugen. Es geht darum, wie er von den Ermittlungen gegen M. erfahren habe. Ein früherer Mitgefangener, der ebenfalls als Zeuge aussagen soll, habe ihn darüber informiert, berichtet der Zeuge. Und «der Anwalt» habe Informationen geschickt.

Da horcht nicht nur das Verteidiger-Team von M. auf. Einigermaßen fassungslos wendet sich der Vorsitzende Richter Christoph Koller an den Anwalt des 29-jährigen: Ob er ihm womöglich Details aus der bisherigen Hauptverhandlung geschildert habe und so die Glaubwürdigkeit des eigenen Mandanten angreifbar mache. «Das ist schlechte Arbeit.»

Der Zeuge selbst versichert, er wolle mit seinen Aussagen seiner Pflicht nachgehen, dem Gericht die Geschehnisse in Syrien klarzumachen. Seine Erlebnisse seien jedoch nur «ein Tropfen im Meer des Verbrechens des Regimes».

Nicht alle Fragen können am Dienstagnachmittag geklärt werden, die Vernehmung des Zeugen wird auch an den kommenden Verhandlungstagen fortgesetzt. Trotz aller scheinbarer Ruhe gibt der 29-Jährige einen Einblick in eine grausame Welt und Menschenrechtsverbrechen, deren Aufklärung auch eine Aufgabe von Juristen ist. Etwa die Wochen in einem Gefängnis des Militärgeheimdienstes, wo er in einer dunklen Zelle in Einzelhaft saß. «Man weiß, dass es Morgen ist, wenn sie kommen und die Leichen abtransportieren», sagt er, als sei das fast schon etwas Selbstverständliches.

 

 

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